§ 50a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Gesellschafter kann auch eine Steuerberatungsgesellschaft sein, die die Voraussetzungen des § 50a erfüllt." 31. In § 50a Abs. 1 Nr. 1 werden nach dem Wort ... sein, die die Voraussetzungen des § 50a erfüllt." 31. In § 50a Abs. 1 Nr. 1 werden nach dem Wort Steuerberatungsgesellschaften" ein Komma und danach ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... 154 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „ § 50a Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§§ 49 und 50" und wird die Angabe ... durch das Wort „Berufsausübungsgesellschaften" und werden die Wörter „ § 50a Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§§ 49 und 50" ersetzt. 77. Nach ...
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