Artikel 4 - Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts (EAkteEÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zum 1. Januar 2027


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2027 EGStPO offen

Das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 15 wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Angabe „(1)" gestrichen.

2.
Die Absätze 2 bis 4 werden gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EAkteEÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAkteEÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 40 EAkteEÄndG Inkrafttreten
... 6, 10, 13, 14, 16, 19, 22, 26, 29, 31 und 32 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (3) Die Artikel 4 , 7, 11, 17, 20, 23, 27 und 30 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (4) Artikel 34 tritt ...
 
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Zitat in folgenden Normen

StPOEG-Papierakte-Übertragungsverordnung (StPOEGPAktÜbertrV)
Artikel 1 V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
Eingangsformel StPOEGPAktÜbertrV
... Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319 ) geändert worden ist, und  ...

Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren
V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
Eingangsformel AktÜbertrV
... Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319 ) geändert worden ist, und - des § 110a Absatz 1d Satz 1 und 4 des Gesetzes ...


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