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Artikel 12a - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten (SoldErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4522; aufgehoben durch Artikel 10 A. v. 18.10.2006 BGBl. I S. 2495
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 51-1-13-6 Rechtsstellung der Soldaten
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Artikel 12a Dienstgradverleihungen aus Anlass der Einstellung in Reservelaufbahnen


Artikel 12a hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Ausübung des Rechts zur Verleihung eines Reservedienstgrades nach § 43 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Soldatenlaufbahnverordnung und eines Reservefeldwebeldienstgrades der Feldnachrichtentruppe des Heeres nach § 22 Abs. 5 Satz 3 und 4 der Soldatenlaufbahnverordnung, ausgenommen der Reserveoffiziere des Militärischen Abschirmdienstes und des Amtes für Militärkunde, übertrage ich dem Personalamt der Bundeswehr.

(2) Die Ausübung des Rechts zur Verleihung eines Reservedienstgrades nach § 22 Abs. 5 Satz 3 und 4 der Soldatenlaufbahnverordnung übertrage ich bei Einstellungen in die Laufbahnen der Fachunteroffiziere der Reserve des Sanitätsdienstes, ausgenommen der Angehörigen der Laufbahn der Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes der Reserve im Militärischen Abschirmdienst und im Amt für Militärkunde, und des Militärmusikdienstes sowie der Feldwebel der Reserve des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes der Stammdienststelle des Heeres. Im Übrigen übertrage ich das in Satz 1 genannte Recht der Stammdienststelle, der die Eingestellten als Uniformträgerinnen und Uniformträger zuzuordnen sind, ausgenommen die Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel des Truppendienstes der Reserve und des allgemeinen Fachdienstes der Reserve im Militärischen Abschirmdienst und im Amt für Militärkunde.





 

Frühere Fassungen von Artikel 12a Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2006I. Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten
vom 20.06.2006 BGBl. I S. 1421

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 12a Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12a SoldErnAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoldErnAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten
A. v. 20.06.2006 BGBl. I S. 1421
I. SoldErnAnOÄndAnO
... der Soldatinnen und Soldaten vom 6. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4522) wird folgender Artikel 12a eingefügt: „Artikel 12a Dienstgradverleihungen aus Anlass der Einstellung ... 2002 (BGBl. I S. 4522) wird folgender Artikel 12a eingefügt: „Artikel 12a Dienstgradverleihungen aus Anlass der Einstellung in Reservelaufbahnen (1) Die ...