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Anlage Nr. 168 - 173 - Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

Anlage Nr. 168 - 173 (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der FeV


Anlage Nr. 168 - 173 hat 2 frühere Fassungen



Lfd. Nr. TatbestandFeVRegelsatz
in Euro (€).
Fahrverbot
in Monaten
 
b) Fahrerlaubnis-Verordnung

Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen

168Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung
des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt
§ 75 Nr. 4
i.V.m. den dort genannten
Vorschriften
10 €

168aFührerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein
Ersatzdokument ausstellen lassen
§ 75 Nr. 4 10 EUR
 
Einschränkung der Fahrerlaubnis

169Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen § 10 Abs. 2 Satz 4
§ 23 Abs. 2 Satz 1
§ 28 Abs. 1 Satz 2
§ 46 Abs. 2
§ 74 Abs. 3
§ 75 Nr. 9, 14, 15
25 €
 
Ablieferung und Vorlage des Führerscheins

170Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage
eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig
nachgekommen
§ 75 Nr. 10
i.V.m. den dort genannten
Vorschriften
25 €
 
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

171Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgast-
beförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem
in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug befördert
§ 48 Abs. 1
§ 75 Nr. 12
75 €
172Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48
Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder
zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß
§ 48 Abs. 8
§ 75 Nr. 12
75 €
 
Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung

173Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in
§ 48 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV genannten
Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der
Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse
nicht nachgewiesen hat
§ 48 Abs. 8
§ 75 Nr. 12
35 €



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung V. v. 5. Januar 2009 BGBl. I S. 9 m.W.v. 1. Februar 2009

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Frühere Fassungen von Anlage Nr. 168 - 173 BKatV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
vom 05.01.2009 BGBl. I S. 9
aktuell vorher 30.10.2008Artikel 4 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
aktuellvor 30.10.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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