§ 1a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 1a IfSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 1a Verarbeitung personenbezogener Daten". b) Die Angabe zum 3. Abschnitt wird wie ... des Poliovirus; Verordnungsermächtigung". 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Verarbeitung personenbezogener Daten Die ... 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Verarbeitung personenbezogener Daten Die zur Erfüllung der Aufgaben nach ... sich um epidemiologische Daten, die nach den §§ 11 und 12 übermittelt wurden; § 1a bleibt unberührt. (4) Im elektronischen Melde- und Informationssystem können ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 30 2. DSAnpUG-EU Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1a gestrichen. 2. § 1a wird aufgehoben. 3. In § 10 Absatz 3 Satz 5 ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1a gestrichen. 2. § 1a wird aufgehoben. 3. In § 10 Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter ... ersetzt. bb) In Nummer 4 wird das Semikolon und werden die Wörter „ § 1a bleibt unberührt" gestrichen. c) In Absatz 8 Satz 1 Nummer 7 wird nach der ...
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