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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012


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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622; Geltung ab 01.01.2001
FNA: 2126-13; 2 Verwaltung 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung 212 Gesundheitswesen 2126 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
Änderungen / Synopse | 72 Gesetze verweisen aus 96 Artikeln auf Infektionsschutzgesetz

1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Prävention durch Aufklärung

2. Abschnitt Koordinierung und Früherkennung

§ 4 Aufgaben des Robert Koch-Institutes

§ 5 Bund-Länder-Informationsverfahren

3. Abschnitt Meldewesen

§ 6 Meldepflichtige Krankheiten

§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen

§ 9 Namentliche Meldung

§ 10 Nichtnamentliche Meldung

§ 11 Übermittlungen durch das Gesundheitsamt und die zuständige Landesbehörde

§ 12 Meldungen an die Weltgesundheitsorganisation und das Europäische Netzwerk

§ 13 Sentinel-Erhebungen

§ 14 Auswahl der über Sentinel-Erhebungen zu überwachenden Krankheiten

§ 15 Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage

4. Abschnitt Verhütung übertragbarer Krankheiten

§ 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder

§ 18 Behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen, Bekämpfung von Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren, Kosten

§ 19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen

§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

§ 21 Impfstoffe

§ 22 Impfausweis

§ 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder

5. Abschnitt Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

§ 24 Behandlung übertragbarer Krankheiten

§ 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspendern

§ 26 Durchführung

§ 27 Teilnahme des behandelnden Arztes

§ 28 Schutzmaßnahmen

§ 29 Beobachtung

§ 30 Quarantäne

§ 31 Berufliches Tätigkeitsverbot

§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen

6. Abschnitt Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen

§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen

§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

§ 35 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

§ 36 Einhaltung der Infektionshygiene

7. Abschnitt Wasser

§ 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser, Überwachung

§ 38 Erlass von Rechtsverordnungen

§ 39 Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 40 Aufgaben des Umweltbundesamtes

§ 41 Abwasser

8. Abschnitt Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote

§ 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes

9. Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern

§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern

§ 45 Ausnahmen

§ 46 Tätigkeit unter Aufsicht

§ 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis

§ 48 Rücknahme und Widerruf

§ 49 Anzeigepflichten

§ 50 Veränderungsanzeige

§ 51 Aufsicht

§ 52 Abgabe

§ 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge

§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

10. Abschnitt Zuständige Behörde

§ 54 Benennung der Behörde

11. Abschnitt Angleichung an Gemeinschaftsrecht

§ 55 Angleichung an Gemeinschaftsrecht

12. Abschnitt Entschädigung in besonderen Fällen

§ 56 Entschädigung

§ 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung

§ 58 Aufwendungserstattung

§ 59 Sondervorschrift für Ausscheider

§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung

§ 62 Heilbehandlung

§ 63 Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen

§ 64 Zuständige Behörde für die Versorgung

§ 65 Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen

§ 66 Zahlungsverpflichteter

§ 67 Pfändung

§ 68 Rechtsweg

13. Abschnitt Kosten

§ 69 Kosten

14. Abschnitt Sondervorschriften

§ 70 Aufgaben der Bundeswehr und des Gesundheitsamtes

§ 71 Aufgaben nach dem Seemannsgesetz

§ 72 Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes

15. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 73 Bußgeldvorschriften

§ 74 Strafvorschriften

§ 75 Weitere Strafvorschriften

§ 76 Einziehung

16. Abschnitt Übergangsvorschriften

§ 77 Übergangsvorschriften