(1) Die Prüfung umfaßt folgende Prüfungsteile:
- 1.
- einen fachpraktischen Teil,
- 2.
- einen fachtheoretischen Teil und
- 3.
- einen rechtlichen und wirtschaftlichen Teil.
(2) Die Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.