Zitierungen von § 16 AbgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 AbgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 AbgG Amtsausstattung (vom 19.10.2021)
... des Mandats innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unbeschadet der Regelungen in den §§ 16 und 17 und 4. sonstigen Kosten für andere mandatsbedingte Kosten ... am Sitz des Bundestages, 2. die Benutzung von Verkehrsmitteln gemäß § 16 , 3. die Benutzung der Dienstfahrzeuge des Bundestages, 4. die Bereitstellung ...
§ 17 AbgG Dienstreisen
... gewährt. Sie darf die Höhe der Kosten, die bei Flugzeugbenutzung nach § 16 Abs. 1 oder § 17 Abs. 3 zu erstatten wären, nicht überschreiten. Die Höhe ...
§ 32 AbgG Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften (vom 19.11.2020)
... Die in den §§ 11, 12, 16 , 27 und 28 geregelten Ansprüche entstehen mit dem Tag der Feststellung des ... nach § 12 Abs. 2 bis zum Ende des darauf folgenden Monats. Die Rechte nach § 16 erlöschen 14 Tage nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag. (3) Die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG)
G. v. 06.04.1979 BGBl. I S. 413; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906
§ 10 EuAbgG Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten (vom 14.07.2009)
... ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten durch das Europäische Parlament besteht. § 16 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes gilt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3212
Artikel 1 27. AbgGÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... durch Eintragung in die Anwesenheitsliste" eingefügt. 3. In § 16 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed