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§ 57 - Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 10.04.1968; FNA: 940-9 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 57 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 57 WaStrG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2008Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 57 WaStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 56 WaStrG Überleitungs- und Schlussbestimmungen (vom 29.12.2023)
... übertragene Aufgabe wird durch die Aufhebung des Rhein-Main-Donau-Gesetzes vom 11. Mai 1938 ( § 57 Abs. 1 Nr. 5 ) nicht berührt. (5) Vor dem 17. Dezember 2006 beantragte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 1 LwForschNOG Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
...  1. In der Inhaltsübersicht wird nach der § 56 betreffenden Zeile folgende § 57 betreffende Zeile eingefügt: „§ 57 Übernahme der Beamtinnen und ... betreffenden Zeile folgende § 57 betreffende Zeile eingefügt: „§ 57 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Johann ... und Verbraucherschutz," ersetzt. 3. Nach § 56 wird folgender § 57 eingefügt: „§ 57 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und der ... 3. Nach § 56 wird folgender § 57 eingefügt: „§ 57 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Johann ...