§ 85c (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenGKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... vom Hundert." eingefügt. 65. Nach § 85 werden folgende §§ 85a bis 85d eingefügt: „§ 85a Arztgruppenbezogene ... dass eine kontinuierliche Versorgung der Versicherten gewährleistet ist. § 85c Vergütung ärztlicher Leistungen im Jahr 2006 (1) Die Vertragsparteien des ... den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung für das Jahr 2006 insgesamt nach § 85c Abs. 1 vereinbarten Punktwerten, jeweils gewichtet mit den vereinbarten Leistungsmengen, ergibt; ... nach § 85a Abs. 2 sind die jeweils für das Jahr 2006 gemäß § 85c Abs. 1 vereinbarten Regelleistungsvolumina." 66. § 87 wird wie folgt ... Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen nach den §§ 85a bis 85d, 13. die Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013) ... keine aufschiebende Wirkung." g) Absatz 4a wird aufgehoben. 21. § 85c wird aufgehoben. 22. § 87 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ... geändert: a) In Satz 1 Nummer 12 werden die Wörter „den §§ 85c und 87a bis 87c" durch die Angabe „dem § 87a" ersetzt. b) In Satz ...
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008) ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 12 wird die Angabe „§§ 85a bis 85d" durch die Angabe „§§ 85c und 87a bis 87c" ersetzt. ... 12 wird die Angabe „§§ 85a bis 85d" durch die Angabe „§§ 85c und 87a bis 87c" ersetzt. b) In Nummer 13 werden nach dem Wort ...
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
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