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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (IndElektroAusbV k.a.Abk.)

V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1144; aufgehoben durch § 33 V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1678
Geltung ab 01.08.2003; FNA: 806-21-1-304 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu den §§ 7, 11, 15, 19, 23 und 27) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen Gemeinsame Kernqualifikationen


Anlage 1 wird in 12 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2003 S. 1144ff)



 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 IndElektroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndElektroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 6 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 2 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 9 IndElektroAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und Anlage 2 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
§ 11 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 10 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 3 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 13 IndElektroAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 3 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
§ 15 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 14 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 17 IndElektroAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 4 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
§ 19 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 18 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 5 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 21 IndElektroAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 5 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
§ 23 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 22 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 6 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 25 IndElektroAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 6 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
§ 27 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 26 Abs. 1 genannten Qualifikationen sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 7 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 29 IndElektroAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 7 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...