§ 2 Krankenbehandlung
Berechtigte nach
§ 1 Abs. 1 Satz 1 erhalten für die durch die Hepatitis-C-Virus-Infektion verursachten gesundheitlichen Folgen Krankenbehandlung in entsprechender Anwendung der
§§ 41 bis 61 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 48 SozERG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes (vom 29.12.2023) ... 2007 (BGBl. I S. 2904) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst: ... geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Krankenbehandlung". b) ... geändert: a) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Krankenbehandlung". b) (aufgehoben) 2. § 3 Absatz 4 wird wie ...
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