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§ 13 - Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)

Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 24.08.2002; FNA: 602-2 Zollverwaltung
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§ 13 Unterrichtung der Zentralstelle für das Zollfahndungsinformationssystem



(1) Die zur Teilnahme am Zollfahndungsinformationssystem berechtigten Stellen übermitteln dem Zollkriminalamt die Informationen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Zentralstelle für dieses System erforderlich sind.

(2) Behörden und sonstige öffentliche Stellen dürfen von Amts wegen an das Zollkriminalamt personenbezogene Daten übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle für das Zollfahndungsinformationssystem erforderlich ist.

(3) Erfolgt die Übermittlung auf Ersuchen des Zollkriminalamtes, trägt dieses die Verantwortung. Im Übrigen trägt die übermittelnde Stelle die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung.



 

Zitierungen von § 13 ZFdG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZFdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 ZFdG Sammlungen personenbezogener Daten für Zwecke der Ausschreibung (vom 01.01.2016)
... werden kann. (3) Bei Ausschreibungen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 13 Absatz 1 entsprechend. (4) Das Zollkriminalamt darf personenbezogene Daten speichern, ...
§ 11 ZFdG Zollfahndungsinformationssystem (vom 26.06.2017)
... teilzunehmen, und haben das Recht, Daten zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 13 im automatisierten Verfahren einzugeben und, soweit dies zur jeweiligen Aufgabenerfüllung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 617
Artikel 2 ZISAGuaÄndG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... gefasst: „(3) Bei Ausschreibungen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 13 Absatz 1 entsprechend." 2. In § 38 Absatz 3 werden die Wörter ...