Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 2 - 3. Verjährungsgesetz (3. VerjG)

Artikel 2 Anwendungsbereich


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Artikel 315a Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch in der Fassung des Artikels 1 gilt nicht für Taten, deren Verfolgung bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits verjährt ist.

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Zitierungen von Artikel 2 3. VerjG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. VerjG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. VerjG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 178 1. BMJBBG Auflösung des 3. Verjährungsgesetzes
...  Der Artikel 2 des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3223) wird aufgehoben.  ...


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