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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

§ 6 - Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden (BesatzSchG k.a.Abk.)

G. v. 01.12.1955 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 25 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
; FNA: 624-1 Besatzungsschäden
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§ 6



(1) Als Besatzungsschäden im Sinne des § 5 Nr. 1 sind auch bauliche Veränderungen anzusehen, die auf Veranlassung einer Besatzungsmacht an einem zur Nutzung oder zum Gebrauch in Anspruch genommenen Grundstück vorgenommen worden sind, wenn das Grundstück infolge der Veränderung seinem ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr zu dienen geeignet oder seine Benutzung wesentlich beeinträchtigt oder seine Bewirtschaftung wesentlich erschwert ist.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 wird eine Entschädigung nach diesem Gesetz nicht gewährt, wenn ein Gebäude auf dem in Anspruch genommenen Grundstück errichtet worden ist und die Kosten der Beseitigung des Gebäudes und der Wiederherstellung des früheren Zustandes mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des Grundstücks im früheren Zustand betragen würden. Die Regelung der Rechtsverhältnisse in diesen Fällen bleibt einem besonderen Gesetz vorbehalten.



 

Zitierungen von § 6 Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BesatzSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BesatzSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BesatzSchG
... Falle des § 6 bemißt sich die Entschädigung nach den Kosten, die notwendigerweise aufgewendet werden ...
§ 24 BesatzSchG
... am 5. Mai 1955 12 Uhr mittags abgelaufen war. (4) Die Vorschriften der §§ 4 bis 7, 9 bis 11, 15 bis 21 und 32 sind sinngemäß ...
 
Zitat in folgenden Normen

Landbeschaffungsgesetz
G. v. 23.02.1957 BGBl. I S. 134; zuletzt geändert durch Artikel 190 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 66 LBG
... sich die Verpflichtung des Eigentümers zum Ausgleich der Werterhöhung nach dem in § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 ...