Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.10.2012 aufgehoben

§ 1 - Bezeichnungsverordnung (AMBezV k.a.Abk.)

V. v. 15.09.1980 BGBl. I S. 1736; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 2121-50-1-17 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
|

§ 1



Zur Bezeichnung der Art der Bestandteile im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 8 des Arzneimittelgesetzes werden die in der Anlage durch besonderen Druck hervorgehobenen Bezeichnungen bestimmt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed