Frühere Fassungen von § 6 Bundeswahlgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.06.2023Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
vom 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147
aktuell vorher 19.11.2020Artikel 1 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
vom 14.11.2020 BGBl. I S. 2395
aktuell vorher 09.05.2013Artikel 1 Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
vom 03.05.2013 BGBl. I S. 1082
aktuell vorher 25.07.2012 (23.08.2012)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 - (zu § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a sowie § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes)
vom 20.08.2012 BGBl. I S. 1769
aktuell vorher 03.12.2011Artikel 1 Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
vom 25.11.2011 BGBl. I S. 2313
aktuell vorher 19.07.2008Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 - (zu § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes)
vom 14.07.2008 BGBl. I S. 1286
aktuell vorher 21.03.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
vom 17.03.2008 BGBl. I S. 394
aktuellvor 21.03.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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