Änderung § 51 Bundeswahlgesetz vom 09.05.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 51 Bundeswahlgesetz, alle Änderungen durch Artikel 1 22. BWahlGÄndG am 9. Mai 2013 und Änderungshistorie des BWahlG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 51 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.05.2013 geltenden Fassung
§ 51 n.F. (neue Fassung)
in der am 09.05.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1082
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 51 (weggefallen)


(Text neue Fassung)

§ 51 Übergangsregelung für den 17. Deutschen Bundestag für die Berufung von Listennachfolgern


vorherige Änderung

 


Bei Ausscheiden eines Abgeordneten aus dem 17. Deutschen Bundestag ist § 48 in der bis zum 8. Mai 2013 geltenden Fassung anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed