Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 42 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)

Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-12 Sozialgesetzbuch
| |

§ 42 Bedarfe



Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen:

1.
die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,

2.
die zusätzlichen Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie Bedarfe nach § 42b,

3.
die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7,

4.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

a)
bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen nach § 42a,

b)
bei Leistungsberechtigten, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b Absatz 1 Satz 2 oder nach § 27c Absatz 1 Nummer 2 ergibt, in Höhe der nach § 45a ermittelten durchschnittlichen Warmmiete von Einpersonenhaushalten,

5.
ergänzende Darlehen nach § 37 Absatz 1 und Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkommen nach § 37a.


Text in der Fassung des Artikels 1 Teilhabestärkungsgesetz G. v. 2. Juni 2021 BGBl. I S. 1387 m.W.v. 1. Januar 2022



 

Frühere Fassungen von § 42 SGB XII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Teilhabestärkungsgesetz
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Angehörigen-Entlastungsgesetz
vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2135
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 13 Bundesteilhabegesetz (BTHG)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3234
aktuell vorher 06.12.2019Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
vom 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 3a Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3159
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2783
aktuell vorher 01.01.2011 (29.03.2011)Artikel 3 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 24.03.2011 BGBl. I S. 453
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 6 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
vom 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 7 Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
aktuell vorher 07.12.2006Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
aktuellvor 07.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 42 SGB XII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 SGB XII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SGB XII Leistungen (vom 01.01.2020)
... 27 bis 40), 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b), 3. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), 4. Hilfe zur ...
§ 27b SGB XII Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen (vom 01.01.2024)
... Abschnitt des Dritten Kapitels, 3. der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b . (2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 umfasst ...
§ 42a SGB XII Bedarfe für Unterkunft und Heizung (vom 01.01.2024)
... Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. ... und zusätzlichen Räumlichkeiten nach Nummer 2 untergebracht sind und für die § 42 Nummer 4 Buchstabe b nicht anzuwenden ist, gilt Absatz 7. Wohnung ist die Zusammenfassung mehrerer ...
§ 43a SGB XII Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung (vom 01.07.2017)
... Der monatliche Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der nach § 42 Nummer 1 bis 4 anzuerkennenden monatlichen Bedarfe. (2) Die Höhe der monatlichen Geldleistung im ...
§ 44 SGB XII Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum (vom 01.01.2023)
... Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit ... § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5. (2) Ein ... zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5 . (2) Ein Antrag nach Absatz 1 wirkt auf den Ersten des Kalendermonats ... dieses Kalendermonats erfüllt werden. Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden vorbehaltlich Absatz 4 Satz 2 nicht für Zeiten vor dem sich nach Satz 1 ergebenden ... Kalendermonat erbracht. (3) Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. ... Monat folgt. (4) Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden Bedarfen nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach ... 4 werden monatlich im Voraus erbracht. Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 sind die §§ 34a und 34b ...
§ 45a SGB XII Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete (vom 01.01.2024)
... für dieses Kapitel zuständigen Trägers der Sozialhilfe leben, in dem die nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b oder nach § 42a Absatz 5 Satz 1 maßgebliche Unterkunft liegt. ... Warmmiete ist ab dem 1. Januar des jeweils folgenden Kalenderjahres für die nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b und § 42a Absatz 5 Satz 3 anzuerkennenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung ...
§ 139 SGB XII Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020 (vom 01.01.2020)
... 2019 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 27b Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen sind, sind, wenn sie am 1. Januar 2020 leistungsberechtigt nach dem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
...  7.3 die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahme der Leistungen für einmalige Bedarfe, 7.4 die Leistungen nach dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 13 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020 (vom 01.01.2020)
... Abschnitt des Dritten Kapitels, 3. der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b . (2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt nach Absatz 1 Nummer 2 umfasst ... der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt sind" ersetzt. 14. § 42 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Komma am Ende durch die ... 2019 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 27b Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen sind, sind, wenn sie am 1. Januar 2020 leistungsberechtigt nach dem ...

Angehörigen-Entlastungsgesetz
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2135
Artikel 1 AEntlG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... (§ 61a des Neunten Buches) erhalten." 5. § 42 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) bei Leistungsberechtigten, deren notwendiger ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 6 BürgEntlG-KV Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... der erste Schultag liegt, Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird." 2. In § 42 Satz 1 Nummer 1 wird das Komma durch die Wörter „sowie die zusätzliche Leistung ...

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 5 BürgerGG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Wohnform nach § 42a Absatz 2 Nummer 2, c) in Einrichtungen, für die § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuwenden ist, 3. die Bruttoausgaben und Einnahmen nach Nummer 1, differenziert nach ...

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... nach § 42a Absatz 5 und 6 anzuerkennen." 6. In § 42 Nummer 1 werden die Wörter „Satz 1 und 2" gestrichen.  ... und zusätzlichen Räumlichkeiten nach Nummer 2 untergebracht sind und für die § 42 Nummer 4 Buchstabe b nicht anzuwenden ist, gilt Absatz 7. Wohnung ist die Zusammenfassung mehrerer ... § 27a ergibt, b) bei einer Leistungsberechtigung nach dem Vierten Kapitel nach § 42 Nummer 1 bis 3, 4 Buchstabe a und Nummer 5 ergibt und 3. denen ab dem Monat Januar 2020 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen ... nach § 27a, b) bei einer Leistungsberechtigung nach dem Vierten Kapitel nach § 42 Nummer 1 bis 3, 4 Buchstabe a und Nummer 5 ergebenden notwendigen Lebensunterhalt und 3. denen ab dem Monat Januar ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2783
Artikel 1 SGBXIIÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 136 Übergangsregelung für Nachweise im Jahr 2013". 2. § 42 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Regelsätze nach den ... Träger insgesamt und darunter für 1. Regelsatzleistungen nach § 42 Nummer 1, 2. zusätzliche Bedarfe nach § 42 Nummer 2, 3. Bedarfe ... Regelsatzleistungen nach § 42 Nummer 1, 2. zusätzliche Bedarfe nach § 42 Nummer 2, 3. Bedarfe nach § 42 Nummer 3, soweit sie auf Bedarfe nach § 34 ... 2. zusätzliche Bedarfe nach § 42 Nummer 2, 3. Bedarfe nach § 42 Nummer 3, soweit sie auf Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 entfallen, 4. ... auf Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 entfallen, 4. Unterkunftskosten nach § 42 Nummer 4, 5. Darlehen nach § 42 Nummer 5 sowie für die Einnahmen ... 4. Unterkunftskosten nach § 42 Nummer 4, 5. Darlehen nach § 42 Nummer 5 sowie für die Einnahmen nach Absatz 2 Satz 2 in tabellarischer Form zu ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
Artikel 1 SGB12uaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Satz angefügt: „§ 91 ist anzuwenden." 10. § 42 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:  ... b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46), c) Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis ... Einrichtungen, Ursache und Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr, die in § 42 Satz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Bedarfe je Monat, Nettobedarf je Monat, Art und jeweilige Höhe ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 SGBXIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung". d) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Bedarfe". e) Die Angabe zu ... d) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Bedarfe". e) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt gefasst:  ... 138 (weggefallen)". 2. In § 8 Nummer 2 wird die Angabe „(§§ 41 bis 46a)" durch die Angabe „(§§ 41 bis 46b)" ersetzt. 3. ... 2 wird die Angabe „(§§ 41 bis 46a)" durch die Angabe „(§§ 41 bis 46b)" ersetzt. 3. § 27a wird wie folgt geändert: a) In ... aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können." 12. § 42 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 42 Bedarfe". b) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Leistungen ... auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 ... 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 und 5. (2) Ein Antrag nach Absatz 1 wirkt auf den Ersten des Kalendermonats ... dieses Kalendermonats erfüllt werden. Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden vorbehaltlich Absatz 4 Satz 2 nicht für Zeiten vor dem sich nach Satz 1 ergebenden ... ergebenden Kalendermonat erbracht. (3) Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. ... Monat folgt. (4) Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden Bedarfen nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe ... und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 sind die §§ 34a und 34b anzuwenden." 15. Nach § 44 wird ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 3a RBEGuSGBÄndG Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2017
... 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt". d) Nach der Angabe zu § 42 wird folgende Angabe zu § 42a eingefügt: „§ 42a Bedarfe für ... Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen." 6. § 42 Nummer 4 und 5 wird wie folgt gefasst: „4. Bedarfe für Unterkunft und Heizung  ... 1 und Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkommen nach § 37a." 7. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a Bedarfe für ... Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist.  ... und Direktzahlung (1) Der monatliche Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der nach § 42 Nummer 1 bis 4 anzuerkennenden monatlichen Bedarfe. (2) Die Höhe der monatlichen Geldleistung im ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... zu § 28". 2. In § 8 Nummer 2 wird die Angabe „(§§ 41 bis 46)" durch die Angabe „(§§ 41 bis 46a)" ersetzt. 3. ... 2 wird die Angabe „(§§ 41 bis 46)" durch die Angabe „(§§ 41 bis 46a)" ersetzt. 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Die ... stationären Einrichtungen entspricht dem Umfang der Leistungen der Grundsicherung nach § 42 Nummer 1, 2 und 4. (2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere ... Wort „beschaffen" durch das Wort „bestreiten" ersetzt. 23. § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Umfang der Leistungen Die ... ersetzt. 23. § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Umfang der Leistungen Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei ... 35 bis 38 und 133a" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 42 Satz 1 Nr. 1 bis 5" durch die Wörter „§ 42 Nummer 1 bis 5" ersetzt. ... die Wörter „§ 42 Satz 1 Nr. 1 bis 5" durch die Wörter „§ 42 Nummer 1 bis 5" ersetzt. 38. § 131 wird wie folgt gefasst:  ... zu einer Verminderung des Regelbedarfs nach § 27a Absatz 3 Satz 1 oder § 42 Nummer 1, sind für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2011 bereits erbrachte ...

Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 4 StaFamG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
...  6. In § 44 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „ § 42 Nummer 3 und 5" durch die Wörter „§ 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 ... 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 42 Nummer 3 und 5" durch die Wörter „ § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5" ersetzt. 7. Nach ... durch die Wörter „§ 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5" ersetzt. 7. Nach § 46b Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 TeilhStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... das Wort „Hilfebedürftigkeit" ersetzt. 6b. § 42 Nummer 4 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) bei Leistungsberechtigten, deren notwendiger ... für dieses Kapitel zuständigen Trägers der Sozialhilfe leben, in dem die nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b oder nach § 42a Absatz 5 Satz 1 maßgebliche Unterkunft liegt. Zuständiger ... Warmmiete ist ab dem 1. Januar des jeweils folgenden Kalenderjahres für die nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b und § 42a Absatz 5 Satz 3 anzuerkennenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
Artikel 7 2. SGBIVuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... können die erforderlichen Aufwendungen übernommen werden." 2. In § 42 Satz 1 Nr. 4 wird das Komma nach der Angabe „§ 32" durch die Wörter ...