§ 131 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes
(1) Abweichend von
§ 2 sind Leistungsberechtigte für am 31. Dezember 2022 laufende Bewilligungszeiträume oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 beginnen, nicht verpflichtet, Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz in Anspruch zu nehmen.
(2)
§ 95 Satz 1 findet in den Fällen nach Absatz 1 keine Anwendung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2783
Artikel 1 SGBXIIÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... j) Die Angabe zu § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung für die ... j) Die Angabe zu § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten ... die Wörter „Dritten und Fünften bis Neunten" ersetzt. 22. § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung für die ... Neunten" ersetzt. 22. § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... 116a Rücknahme von Verwaltungsakten". d) Die Angabe zu § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung zur Erbringung von ... d) Die Angabe zu § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe". ... 5" durch die Wörter „§ 42 Nummer 1 bis 5" ersetzt. 38. § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung zur Erbringung von ... 1 bis 5" ersetzt. 38. § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe (1) ...
Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 4 WoGPlusG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In dem Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 131 wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung aus Anlass des ... 1. In dem Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 131 wie folgt gefasst: „ § 131 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes". 2. § 131 wird ... 131 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes". 2. § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Übergangsregelung aus Anlass des ... Wohngeld-Plus-Gesetzes". 2. § 131 wird wie folgt gefasst: „ § 131 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes (1) Abweichend von § ...
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