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Anlage 1 - Flächenerwerbsverordnung (FlErwV)

Anlage 1 (zu § 7)



Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch natürliche Personen

1.
Ungekündigter, auf mindestens sechs Jahre abgeschlossener Pachtvertrag

2.
Unterlagen, aus denen die Selbstbewirtschaftung hervorgeht, z.B. ein die Selbstbewirtschaftung voraussetzender Förderungsbescheid

3.
Unterlagen, aus denen sich die Wiedereinrichtung des ursprünglichen Betriebes oder die Neueinrichtung eines Betriebes ergibt

4.
Meldebescheinigung über einen Hauptwohnsitz in der Nähe der Betriebsstelle

5.
Benennung der Flurstücke, die der Kaufbewerber erwerben will

5a.
Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt

6.
Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt

7.
Benennung der am 1. Oktober 1994 im Eigentum des Berechtigten stehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen

8.
Benennung der bei Kaufantrag vom Betrieb bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Flächen

9.
Sofern Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die selbst Pächter der Flächen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes ist, zusätzlich

-
Nachweis der zum Zeitpunkt des Kaufantrags geltenden Beteiligungsregelung

-
Nachweis über die unbeschränkte Haftung des Bewerbers als Gesellschafter

-
Nachweis über die Einigung mit den unbeschränkt haftenden Mitgesellschaftern betreffend die Ausübung der Erwerbsmöglichkeit nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes

-
Benennung aller im Beitrittsgebiet im Eigentum der Gesellschaft und der Gesellschafter stehenden Flächen

-
Angaben über eine etwaige Umwandlung des Unternehmens nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes oder § 38a des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210)



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Frühere Fassungen von Anlage 1 FlErwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 135 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
aktuell vorher 11.07.2009Artikel 2 Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)
vom 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
aktuellvor 11.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 FlErwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FlErwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlErwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)
G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Artikel 2 FlErwÄndG Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... „3 Satz 1" ersetzt. 17. § 18 wird § 16. 18. Anlage 1 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 135 MoPeG Änderung der Flächenerwerbsverordnung
...  Anlage 1 Nummer 9 sowie Anlage 5 Nummer 2 der Flächenerwerbsverordnung vom 20. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2072), ...