Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 8 KaffeeStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 KaffeeStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KaffeeStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 KaffeeStG Steueranmeldung (vom 01.01.2007)
... Der Steuerschuldner nach § 8 Abs. 1 und 2 hat über Kaffee, für den in einem Monat die Steuer entstanden ist, ... die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). (2) Der Steuerschuldner nach § 8 Abs. 3 hat unverzüglich eine Steueranmeldung ...
§ 10 KaffeeStG Fälligkeit (vom 01.01.2007)
... Eine nach § 8 Abs. 1 und 2 entstandene Steuer hat der Steuerschuldner spätestens am 20. Tag des auf die ... am 20. Tag des auf die Entstehung folgenden Monats zu entrichten. (2) Eine nach § 8 Abs. 3 entstandene Steuer ist sofort zu ...
Anzeige