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§ 2 - Entwicklungsländer-Steuergesetz (EntwLStG)

neugefasst durch B. v. 21.05.1979 BGBl. I S. 564; zuletzt geändert durch Artikel 81 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
Geltung ab 24.05.1979; FNA: 610-6-6 Allgemeines Steuerrecht

§ 2 Steuerfreie Rücklage für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern, die von der Entwicklungsgesellschaft erworben werden



(1) Steuerpflichtige, die mit Mitteln eines inländischen Betriebs, dessen Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird, von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungsgesellschaft) mit beschränkter Haftung Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern erwerben, bei denen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 letzter Halbsatz erfüllt sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung zu Lasten des Gewinns des inländischen Betriebs eine Rücklage bilden. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. Die Rücklage ist spätestens vom sechsten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahr an jährlich mit mindestens einem Sechstel gewinnerhöhend aufzulösen.

(2) (aufgehoben)



 

Zitierungen von § 2 EntwLStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EntwLStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntwLStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EntwLStG Sondervorschriften für bestimmte Umwandlungen oder Veräußerungen
... soweit bei Kapitalanlagen im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 und § 2 1. infolge einer durch die Verhältnisse im Entwicklungsland bedingten ...
§ 5 EntwLStG Wegfall der Steuervergünstigungen
... Werden Kapitalanlagen im Sinne des § 1 Abs. 3 oder Beteiligungen im Sinne des § 2 nach § 6 des Einkommensteuergesetzes mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt, so ist eine nach ... mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt, so ist eine nach § 1 oder nach § 2 gebildete Rücklage im Wirtschaftsjahr des Ansatzes des niedrigeren Teilwerts in Höhe des ... im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchstabe a oder § 2 veräußert oder in das Privatvermögen überführt, so ist die Rücklage ... das nicht zu den Entwicklungsländern gehört, so ist die nach § 1 oder nach § 2 gebildete Rücklage in voller Höhe gewinnerhöhend aufzulösen. (4) ...
§ 7 EntwLStG
... Die Vorschriften der §§ 1 bis 6 gelten auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 des ... nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes. (2) Ist nach § 1 oder nach § 2 eine Rücklage gebildet worden, so ist diese bei der Ermittlung des Einheitswerts des ...
§ 11 EntwLStG Anwendungsbereich
... Länder vorgenommen werden. (4) Die Vorschriften des § 1 Abs. 7 und 8, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 Satz 2 und § 5 Abs. 4 in der Fassung der ...