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§ 5 - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden



(1) 1Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. 2Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. 3In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen.

(1a) 1Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden. 2Die Ergebnisse der in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten sind auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich.

(2) Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden.

(2a) Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind.

(3) 1Rückstellungen wegen Verletzung fremder Patent-, Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte dürfen erst gebildet werden, wenn

1.
der Rechtsinhaber Ansprüche wegen der Rechtsverletzung geltend gemacht hat oder

2.
mit einer Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung ernsthaft zu rechnen ist.

2Eine nach Satz 1 Nr. 2 gebildete Rückstellung ist spätestens in der Bilanz des dritten auf ihre erstmalige Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen, wenn Ansprüche nicht geltend gemacht worden sind.

(4) Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums dürfen nur gebildet werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat, das Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt, die Zusage schriftlich erteilt ist und soweit der Zuwendungsberechtigte seine Anwartschaft nach dem 31. Dezember 1992 erwirbt.

(4a) 1Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen nicht gebildet werden. 2Das gilt nicht für Ergebnisse nach Absatz 1a Satz 2.

(4b) 1Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, dürfen nicht gebildet werden. 2Rückstellungen für die Verpflichtung zur schadlosen Verwertung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter radioaktiver Anlagenteile dürfen nicht gebildet werden, soweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen stehen, die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe gewonnen worden sind und keine radioaktiven Abfälle darstellen.

(5) 1Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen

1.
auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;

2.
auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens kann unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme im Sinne des Satzes 1 den Betrag des § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht übersteigt; das Wahlrecht ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen im Sinne des Satzes 1 auszuüben. 3Auf der Aktivseite sind ferner anzusetzen

1.
als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen,

2.
als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen.

(6) Die Vorschriften über die Entnahmen und die Einlagen, über die Zulässigkeit der Bilanzänderung, über die Betriebsausgaben, über die Bewertung und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.

(7) 1Übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, sind zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursprünglich Verpflichteten ohne Übernahme zu bilanzieren wären. 2Dies gilt in Fällen des Schuldbeitritts oder der Erfüllungsübernahme mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung für die sich aus diesem Rechtsgeschäft ergebenden Verpflichtungen sinngemäß. 3Satz 1 ist für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils entsprechend anzuwenden. 4Wird eine Pensionsverpflichtung unter gleichzeitiger Übernahme von Vermögenswerten gegenüber einem Arbeitnehmer übernommen, der bisher in einem anderen Unternehmen tätig war, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Ermittlung des Teilwertes der Verpflichtung der Jahresbetrag nach § 6a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 so zu bemessen ist, dass zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Übernahme der Barwert der Jahresbeträge zusammen mit den übernommenen Vermögenswerten gleich dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen ist; dabei darf sich kein negativer Jahresbetrag ergeben. 5Für einen Gewinn, der sich aus der Anwendung der Sätze 1 bis 3 ergibt, kann jeweils in Höhe von vierzehn Fünfzehntel eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden, die in den folgenden 14 Wirtschaftsjahren jeweils mit mindestens einem Vierzehntel gewinnerhöhend aufzulösen ist (Auflösungszeitraum). 6Besteht eine Verpflichtung, für die eine Rücklage gebildet wurde, bereits vor Ablauf des maßgebenden Auflösungszeitraums nicht mehr, ist die insoweit verbleibende Rücklage erhöhend aufzulösen.





 

Frühere Fassungen von § 5 EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 1 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 28.11.2013 (23.12.2013)Artikel 11 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
vom 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 3 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuell vorher 06.05.2006Artikel 1 Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
vom 28.04.2006 BGBl. I S. 1095
aktuellvor 06.05.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a), 2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen ...
§ 3a EStG Sanierungserträge (vom 06.12.2024)
... übergegangen, der die Verpflichtung übernommen hat und insoweit der Regelung des § 5 Absatz 7 unterliegt. Entsprechendes gilt in Fällen des § 4f Absatz 2; 2. den ...
§ 4d EStG Zuwendungen an Unterstützungskassen (vom 01.01.2024)
... Wirtschaftsjahre abzugsfähigen Beträge als Betriebsausgaben behandelt werden. § 5 Abs. 1 Satz 2 ist nicht anzuwenden. (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ...
§ 5a EStG Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (vom 09.06.2021)
... An Stelle der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ist bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland der Gewinn, soweit er auf den ... zu machen. Für die Anwendung des § 15a ist der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. (6) In der Bilanz zum Schluss des ...
§ 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (vom 01.01.2017)
... Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach ...
§ 6 EStG Bewertung (vom 06.12.2024)
... Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende: 1. ... auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Das Wahlrecht ist bei Gewinnermittlung nach § 5 in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben. 2. Andere als ... 1 Satz 4 gilt entsprechend. 2a. Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 ermitteln, können für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des ... zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit im Sinn des § 5 Abs. 1a Satz 2 abgebildet werden, mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlages (§ ...
§ 6b EStG Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (vom 01.01.2023)
... 1 und 3 ist, dass 1. der Steuerpflichtige den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ermittelt, 2. die veräußerten Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der ...
§ 7 EStG Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (vom 28.03.2024)
... entfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. (2) Bei beweglichen ...
§ 7g EStG Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (vom 28.03.2024)
... nur in Anspruch genommen werden, wenn 1. der Gewinn a) nach § 4 oder § 5 ermittelt wird; b) im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden ...
§ 11 EStG (vom 16.12.2004)
... Abs. 3 Satz 2. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5 ) bleiben unberührt. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr ... unberührt. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5 ) bleiben ...
§ 16 EStG Veräußerung des Betriebs (vom 06.12.2024)
... des Anteils ist für den Zeitpunkt der Veräußerung nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 zu ermitteln. Soweit auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des ...
§ 34a EStG Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (vom 28.03.2024)
... Steuerpflichtige den Antrag nur stellen, wenn sein Anteil am nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelten Gewinn mehr als 10 Prozent beträgt oder 10.000 Euro übersteigt. ... Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des ... bei einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil den nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelten Gewinn (Nachversteuerungsbetrag), ist vorbehaltlich Absatz 5 eine Nachversteuerung ... zuzurechnen ist; 4. wenn der Gewinn nicht mehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelt wird oder 5. wenn der Steuerpflichtige dies beantragt.  ...
§ 44a EStG Abstandnahme vom Steuerabzug (vom 06.12.2024)
... 4 gilt entsprechend. (8) Ist der Gläubiger 1. eine nach § 5 Abs. 1 mit Ausnahme der Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes oder nach anderen Gesetzen von der ...
§ 51 EStG Ermächtigungen (vom 21.12.2022)
... stillgelegter Tagebaue von Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach § 5 ermitteln, vor dem 1. Januar 1990 angeschafft oder hergestellt werden. Die ... 1. Januar 1999 von Steuerpflichtigen angeschafft oder hergestellt worden sind, die den Gewinn nach § 5 ermitteln. Im Fall der Anschaffung eines Handelsschiffes ist weitere Voraussetzung, dass ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 06.12.2024)
... nach dem 31. Dezember 2019 wesentlich geändert wurde. (9) § 5 Absatz 5 Satz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ist erstmals ... ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 enden. § 5 Absatz 7 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) ist erstmals für ... Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28. November 2013 enden. Auf Antrag kann § 5 Absatz 7 auch für frühere Wirtschaftsjahre angewendet werden. Bei ... und Erfüllungsübernahmen, die vor dem 14. Dezember 2011 vereinbart wurden, ist § 5 Absatz 7 Satz 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für einen Gewinn, der sich aus der Anwendung von ... 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für einen Gewinn, der sich aus der Anwendung von § 5 Absatz 7 Satz 1 bis 3 ergibt, jeweils in Höhe von 19 Zwanzigsteln eine gewinnmindernde Rücklage gebildet ...
§ 55 EStG Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden) (vom 29.12.2007)
... deren Gewinn für das Wirtschaftsjahr, in das der 30. Juni 1970 fällt, nicht nach § 5 zu ermitteln ist, gilt bei Grund und Boden, der mit Ablauf des 30. Juni 1970 zu ihrem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 17 BerlinFG 1990 Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
... Werden die Darlehen von Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, aus Mitteln des Betriebs gegeben, so sind die Darlehen in ...

D-Markbilanzgesetz (DMBilG)
neugefasst durch B. v. 28.07.1994 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 1 G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
§ 50 DMBilG Steuerliche Eröffnungsbilanz und Folgewirkungen
... Eröffnungsbilanz des Unternehmens entspricht, an dem die Beteiligung besteht. § 5 Abs. 2, 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes ist anzuwenden. Rückstellungen nach § 5 Abs. ... 5 Abs. 2, 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes ist anzuwenden. Rückstellungen nach § 5 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes und Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, ...
§ 53 DMBilG Wirtschaftsjahre 1990 und steuerliche Schlußbilanz
... der steuerlichen Schlußbilanz zum 31. Dezember können Rückstellungen nach § 5 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes nicht und Pensionsrückstellungen nur unter den ...

Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG)
Artikel 2 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2386, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 11 DBGrG Steuerliche Vorschriften
... der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft; die folgenden Besonderheiten sind zu beachten. § 5 Abs. 2, 3, 4 und 5 und § 6a des Einkommensteuergesetzes sind anzuwenden. Rückstellungen ...

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 60 EStDV 2000 Unterlagen zur Steuererklärung (vom 01.01.2017)
... Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b ...
§ 81 EStDV 2000 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau (vom 08.09.2015)
... Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 des Gesetzes ermitteln, können bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des ...
§ 82f EStDV 2000 Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge (vom 23.11.2010)
... Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 des Gesetzes ermitteln, können bei Handelsschiffen, die in einem inländischen ...

Entwicklungsländer-Steuergesetz (EntwLStG)
neugefasst durch B. v. 21.05.1979 BGBl. I S. 564; zuletzt geändert durch Artikel 81 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
§ 1 EntwLStG Steuerfreie Rücklage für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern
... die mit Mitteln eines inländischen Betriebs, dessen Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird, Kapitalanlagen in Entwicklungsländern vornehmen, ...
§ 2 EntwLStG Steuerfreie Rücklage für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern, die von der Entwicklungsgesellschaft erworben werden
... die mit Mitteln eines inländischen Betriebs, dessen Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird, von der Deutschen Gesellschaft für ...

Erstes Verstromungsgesetz
G. v. 12.08.1965 BGBl. I S. 777; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 21.12.2000 BGBl. I S. 1956
§ 1 1. VerstromG Steuerfreie Rücklage für neue Kraftwerke
... Steuerpflichtige, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung nach § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und nach dem 30. Juni 1964 und vor dem 1. Juli 1971 ein neu ...

Forstschäden-Ausgleichsgesetz
neugefasst durch B. v. 26.08.1985 BGBl. I S. 1756; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 4 ForstSchAusglG Pauschsatz für Betriebsausgaben (vom 01.01.2012)
... nicht zur Buchführung verpflichtet sind und ihren Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, können im Wirtschaftsjahr einer ...
§ 4a ForstSchAusglG Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft (vom 01.01.2012)
... mit Einkünften aus Forstwirtschaft, bei denen der nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können im ...
§ 7 ForstSchAusglG Übervorräte bei der Holzwirtschaft
... Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, können den Mehrbestand an 1.  ...

Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten
G. v. 29.03.1952 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch § 1 G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
§ 11 KredInstNdlG
... Gewinnermittlung (§ 6 des Körperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit den §§ 4 bis 7e des Einkommensteuergesetzes) ergeben. Werden Beteiligungen und Wertpapiere, die am 9. Mai ...

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
Artikel 2 G. v. 18.08.1969 BGBl. I S. 1211, 1214; zuletzt geändert durch Artikel 268 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 1 AuslInvG Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in Gesellschaften, Betriebe oder Betriebstätten im Ausland
... Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und im Zusammenhang mit Investitionen im Sinne des Absatzes ...
§ 3 AuslInvG Steuerfreie Rücklage für Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften
... Unbeschränkt Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, können für Verluste einer Kapitalgesellschaft mit ...

REIT-Gesetz (REITG)
Artikel 1 G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 19 REITG Besteuerung der Anteilsinhaber (vom 25.12.2008)
... 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden, anderenfalls ist der Gewinn nach § 4 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln. (3) Vorbehaltlich des § 19a sind § 3 Nr. 40 des ...

Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
V. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2663; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 3 V zu § 180 Abs. 2 AO Erklärungspflicht (vom 01.01.2009)
... beizufügen. Ist Besteuerungsgrundlage ein nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes zu ermittelnder Gewinn, gilt § 5b des Einkommensteuergesetzes ...
§ 8 V zu § 180 Abs. 2 AO Feststellungsgegenstand beim Übergang zur Liebhaberei (vom 23.12.2022)
... der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert und dem Wert, der nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 des Einkommensteuergesetzes anzusetzen wäre, gesondert und bei mehreren Beteiligten einheitlich festzustellen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 11 AIFM-StAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... erbrachten Leistungen Absatz 1 Satz 1, 2 und 7 entsprechend." 3. Dem § 5 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Übernommene Verpflichtungen, ... b) Nach Absatz 14 wird folgender Absatz 14a eingefügt: „(14a) § 5 Absatz 7 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) ist erstmals für ... für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28. November 2013 enden. Auf Antrag kann § 5 Absatz 7 auch für frühere Wirtschaftsjahre angewendet werden. Bei ... und Erfüllungsübernahmen, die vor dem 14. Dezember 2011 vereinbart wurden, ist § 5 Absatz 7 Satz 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für einen Gewinn, der sich aus der ... der Maßgabe anzuwenden, dass für einen Gewinn, der sich aus der Anwendung von § 5 Absatz 7 Satz 1 bis 3 ergibt, jeweils in Höhe von neunzehn Zwanzigstel eine gewinnmindernde ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 3 BilMoG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 774), wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit im Sinn des § 5 Abs. 1a Satz 2 abgebildet werden, mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines ... a) Nach Absatz 12d wird folgender Absatz 12e eingefügt: „(12e) § 5 Abs. 1a in der Fassung des Artikels 3 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 ... ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. § 5 Abs. 1a in der Fassung des Artikels 3 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 ...

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 2 RÜbStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes *) (vom 15.12.2018)
... übergegangen, der die Verpflichtung übernommen hat und insoweit der Regelung des § 5 Absatz 7 unterliegt. Entsprechendes gilt in Fällen des § 4f Absatz 2; 2. den nach ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28. November 2013 enden. (9) § 5 Absatz 7 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) ist erstmals für ... für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28. November 2013 enden. Auf Antrag kann § 5 Absatz 7 auch für frühere Wirtschaftsjahre angewendet werden. Bei Schuldübertragungen, ... und Erfüllungsübernahmen, die vor dem 14. Dezember 2011 vereinbart wurden, ist § 5 Absatz 7 Satz 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für einen Gewinn, der sich aus der Anwendung von ... 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für einen Gewinn, der sich aus der Anwendung von § 5 Absatz 7 Satz 1 bis 3 ergibt, jeweils in Höhe von 19 Zwanzigsteln eine gewinnmindernde Rücklage gebildet ... der selbständigen Arbeit dienenden Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1 oder § 5 ermitteln, ein Betriebsvermögen von 335.000 Euro, bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ...

Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
G. v. 28.04.2006 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 MissbrStGestEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... durch die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 oder 3" ersetzt. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Das Wahlrecht ist bei Gewinnermittlung nach § 5 in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben."  ...

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2896
Artikel 1 WachstumStG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... selbständigen Arbeit dienenden Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ermitteln, ein Betriebsvermögen von 335.000 Euro, bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten ... a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden". b) Nach der ... nach § 162 Abs. 4 der Abgabenordnung." 4. In der Überschrift zu § 5 wird das Wort „Vollkaufleuten" durch das Wort „Kaufleuten" ersetzt.  ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  a) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird der Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k)" durch den Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k und 13a)" ersetzt. ... Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k)" durch den Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k und 13a)" ersetzt. b) In Absatz 5b Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 1 JStG 2020 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1 wird wie folgt gefasst: „1. der Gewinn a) nach § 4 oder § 5 ermittelt wird; b) im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... können oder soweit ein Abzug nach Nummer 6b vorgenommen wird;". 4. Nach § 5 Absatz 5 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Der Ansatz eines ... c) Dem Absatz 9 wird folgender Satz vorangestellt: „ § 5 Absatz 5 Satz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ist erstmals ...

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 4 JStG 2024 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 5b Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils ... sind. Liegt ein Anhang, ein Lagebericht, ein Prüfungsbericht oder ein Verzeichnis nach § 5 Absatz 1 Satz 2 vor, so sind diese nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ...

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 3 StÄndG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... selbständigen Arbeit dienenden Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1 oder § 5 ermitteln, ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro; b) bei Betrieben der Land- und ...

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 StBürokratAbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach ...
Artikel 2 StBürokratAbG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b ...
Artikel 4 StBürokratAbG Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
... angefügt: „Ist Besteuerungsgrundlage ein nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes zu ermittelnder Gewinn, gilt § 5b des Einkommensteuergesetzes ...

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 10 StVereinfG 2011 Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
... nicht zur Buchführung verpflichtet sind und ihren Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, können im Wirtschaftsjahr einer ... mit Einkünften aus Forstwirtschaft, bei denen der nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können im ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... selbständigen Arbeit dienenden Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ermitteln, ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro; b) bei Betrieben der Land- und ... den Antrag nur stellen, wenn sein Anteil am nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 ermittelten Gewinn mehr als 10 Prozent beträgt oder 10.000 Euro übersteigt. Der Antrag ... Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des ... bei einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 ermittelten Gewinn (Nachversteuerungsbetrag), ist vorbehaltlich Absatz 5 eine Nachversteuerung ... Genossenschaft, 3. wenn der Gewinn nicht mehr nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 ermittelt wird oder 4. wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. In den ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 3 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Steuerpflichtige den Antrag nur stellen, wenn sein Anteil am nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelten Gewinn mehr als 10 Prozent beträgt oder 10.000 Euro übersteigt. Der Antrag ... Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des ... bei einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil den nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelten Gewinn (Nachversteuerungsbetrag), ist vorbehaltlich Absatz 5 eine Nachversteuerung ... zuzurechnen ist; 4. wenn der Gewinn nicht mehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelt wird oder 5. wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Eine ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

D-Markbilanzgesetz
G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 74 DMBG Steuerliche Ausgangswerte
... (§ 28 des Reichsbewertungsgesetzes) bewertet worden ist, und die den Gewinn nach § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, sind die Vorschriften des Absatzes 5 entsprechend ...

Fördergebietsgesetz
neugefasst durch B. v. 23.09.1993 BGBl. I S. 1654; aufgehoben durch Artikel 68 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 6 FöGbG Steuerfreie Rücklage
... Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, können eine den steuerlichen Gewinn mindernde ...

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken
G. v. 11.04.1967 BGBl. I S. 403; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 3 KohleStillG Veräußerungsgewinn bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken
... Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ...
§ 4 KohleStillG Stillegungsprämien
... Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, können bei der Ermittlung des Gewinns bis zur ...