Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2018 aufgehoben

Anlage 3 - BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)

neugefasst durch B. v. 05.08.2002 BGBl. I S. 3002; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Geltung ab 09.01.2002; FNA: 400-1-4 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Anlage 3 (aufgehoben)


Anlage 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht G. v. 29. Juli 2009 BGBl. I S. 2355 m.W.v. 11. Juni 2010

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Frühere Fassungen von Anlage 3 BGB-InfoV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.06.2010Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
vom 04.03.2008 BGBl. I S. 292
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 BGB-InfoV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BGB-InfoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB-InfoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
V. v. 04.03.2008 BGBl. I S. 292
Artikel 1 3. BGB-InfoVÄndV
... vor dem 1. Oktober 2008 in Textform mitgeteilt worden sind." 2. Die Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) Muster ... „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen. Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und 3) Muster für die Rückgabebelehrung  ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 9 VerbrKredRLUG Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
...  4. Die Abschnitte 2 und 5 sowie die Anlagen 2 und 3 werden ...


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