Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2006 aufgehoben
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§ 9 - Vulkaniseurmeisterverordnung (VulkMstrV)

V. v. 11.01.1989 BGBl. I S. 62; aufgehoben durch § 11 V. v. 05.05.2006 BGBl. I S. 1156
Geltung ab 01.07.1989; FNA: 7110-3-94 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1989 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.



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