Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.05.2018 aufgehoben

§ 10 - Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3162; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 617
Geltung ab 09.11.2005; FNA: 860-5-35 Sozialgesetzbuch
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§ 10 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



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