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§ 81 - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

§ 81 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt unbeschadet des Absatzes 2 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.

(2) § 29 Abs. 4, Anlage 1 Abschnitt 1 Teil 1 und Anlage 15 Abschnitt 1 Teil 1 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Zitierungen von § 81 Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 81 EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... von Vorschriften § 79 EWG-Richtlinien § 80 Anerkennung § 81 Inkrafttreten Anhänge Anhang A: Ausnahmen von der Eichpflicht ...