Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Einsatz von Werk- und Hilfsstoffen,
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 7.
- Zuschneiden und Stanzen,
- 8.
- Nähen,
- 9.
- Schweißen und Kleben,
- 10.
- Anbringen von Zubehör,
- 11.
- Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsgeräten,
- 12.
- Montieren und Reparieren von technischer Konfektionsware und Zubehör,
- 13.
- Qualitätssicherung.