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§ 10 - Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

neugefasst durch B. v. 16.07.2004 BGBl. I S. 1673; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 24.08.1985; FNA: 7822-6 Sortenschutz, Saatgut
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§ 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut



(1) Saatgut, außer von Kartoffel, das im Ausland erzeugt worden ist, darf ohne Prüfung des Feldbestandes im Inland anerkannt werden

1.
als Basissaatgut, wenn es aus anerkanntem Vorstufensaatgut erwachsen ist,

2.
als Zertifiziertes Saatgut,

wenn eine der Prüfung des Feldbestandes im Inland gleichstehende Prüfung ergeben hat, dass der Feldbestand den festgesetzten Anforderungen entspricht.

(2) Der Prüfung des Feldbestandes im Inland steht gleich die Prüfung durch eine mit solchen Prüfungen amtlich betraute Stelle

1.
in einem anderen Vertragsstaat,

2.
in einem anderen Staat, soweit nach Feststellung in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union die Prüfung des Feldbestandes den in den Mitgliedstaaten durchgeführten Prüfungen entspricht; das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft macht die Feststellung im Bundesanzeiger bekannt.

(3) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Anerkennung von Rebenpflanzgut nach Absatz 1 zuständige Behörde zu bestimmen.





 

Frühere Fassungen von § 10 SaatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 372 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 12 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 192 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 SaatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SaatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 SaatG Ausnahmen (vom 24.12.2016)
... Genehmigung nach § 3 Abs. 2 in den Verkehr gebracht werden darf, 4. nach § 10 anerkannt werden soll, 5. für eine Bearbeitung bestimmt ist und nach der ...
§ 55 SaatG (vom 24.12.2016)
... nach Satz 1 Nr. 3 vorliegt, kann anerkannt werden, wenn es die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 erfüllt. Das Bundessortenamt macht die Sorten bekannt, für die es die ...
§ 61a SaatG Sonderregelung für Rebenpflanzgut (vom 08.09.2015)
... 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 8 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 4 Abs. 2 und 3 Satz 1, § 10 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 finden für ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 21.01.1986 BGBl. I S. 204; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Sonstige
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
 
Zitat in folgenden Normen

Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 21.01.1986 BGBl. I S. 204; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
§ 3 RebPflV Anerkennungsstelle (vom 14.07.2006)
... Pflanzgut aufbereitet wird. (3) Der Antrag auf Anerkennung von Pflanzgut nach § 10 Abs. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes ist bei der Anerkennungsstelle zu stellen, die für den ...
§ 4 RebPflV Antrag (vom 01.12.2020)
... dies rechtfertigen. Für Anträge auf Anerkennung von Pflanzgut im Falle des § 10 Abs. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes kann die in § 3 Abs. 3 genannte Behörde einen von Satz 1 abweichenden Zeitpunkt ... (5) Wird die Prüfung des Rebenbestandes durch eine amtlich betraute Stelle in einem der in § 10 Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes bezeichneten Staaten durchgeführt, so sind dem Antrag die Bescheinigung dieser Stelle ...

Saatgutverordnung
neugefasst durch B. v. 08.02.2006 BGBl. I S. 344; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1186
§ 3 SaatgutV Anerkennungsstelle
... aufbereitet wird. (3) Der Antrag auf Anerkennung von Saatgut im Falle des § 10 Abs. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes ist bei der Anerkennungsstelle zu stellen, in deren Bereich das ...
§ 4 SaatgutV Antrag (vom 10.01.2014)
... Satz 1 gilt nicht für Anträge auf Anerkennung von Saatgut im Falle des § 10 Abs. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes. (2) Für den Antrag ist ein Vordruck der ... Wird die Prüfung des Feldbestandes durch eine amtlich betraute Stelle in einem der in § 10 Abs. 2 Nr. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes bezeichneten Staaten durchgeführt, so sind dem ...
§ 11 SaatgutV Probenahme (vom 10.01.2014)
... 3 Satz 2 nicht erfüllt ist. (6) Im Falle eines Antrags auf Anerkennung nach § 10 Abs. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes entnimmt der Probenehmer die Probe, wenn der Antragsteller ...
§ 44 SaatgutV Grundvorschrift (vom 01.12.2020)
... erwachsen ist und die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt, von Saatgut, das nach § 10 des Saatgutverkehrsgesetzes anerkannt werden kann, sowie von Saatgut, das im Inland anerkannt worden ist, können von der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 12 BMELV-EUAnpG Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
... 1 und Absatz 3, § 3a Absatz 3 Satz 1, § 3b Absatz 2, § 5 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 2 Nummer 2, § 14b Absatz 3, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 192 9. ZustAnpV Saatgutverkehrsgesetz
... § 3b Abs. 2, § 4 Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, § 11 Abs. 1 und 3, § 12 Abs. 5 erster Halbsatz, § 13 Abs. 1 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 372 10. ZustAnpV Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
... 3b Absatz 2, § 4 Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 1 und 2, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3, § 11 Absatz 1 und 3, § 12 Absatz 5, § 13 Absatz 1 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... wie folgt gefasst: „(3) Der Antrag auf Anerkennung von Pflanzgut nach § 10 Abs. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes ist bei der Anerkennungsstelle zu stellen, die für den ...