Gebühren- nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro |
1 | Prüfung und Erteilung einer Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signa- turgesetzes | Gebühr nach Zeitaufwand |
2 | Ablehnung eines Antrages auf Akkreditierung nach § 15 Abs. 4 des Signaturgesetzes oder Rücknahme oder Widerruf einer Akkreditierung nach § 15 Abs. 5 des Signaturgesetzes | Gebühr nach Zeitaufwand |
3 | Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im Rahmen des Verfahrens nach § 15 Abs. 1 bis 6 des Signaturgesetzes | 2.500 |
4 | Überprüfung von Prüfberichten und Bestätigungen nach § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes | 3.500 |
5 | Maßnahmen im Falle des Widerrufs oder der Rücknahme einer Akkre- ditierung oder im Falle der Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters nach § 15 Abs. 6 des Signaturgesetzes | Gebühr nach Zeitaufwand |
6 | Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 des Signaturgesetzes | Gebühr nach Zeitaufwand |
Gebühren- nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro |
7 | Ausstellung eines qualifizierten Zertifikates sowie dessen Sperrung nach § 16 Abs. 1 des Signaturgesetzes | 500 |
8 | Ausstellung einer Bescheinigung nach § 16 Abs. 3 des Signaturgesetzes | 500 |
Gebühren- nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro |
Erteilung einer Anerkennung als Bestätigungsstelle oder Prüf- und Bestätigungsstelle nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes nach | ||
9 | a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes | 2.500 |
10 | b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes | 2.500 |
11 | c) § 17 Abs. 3 des Signaturgesetzes | 1.000 |
Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung oder Rücknahme oder Widerruf einer Anerkennung für Tätigkeiten nach | ||
12 | a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes | 2.500 |
13 | b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes | 2.500 |
14 | c) § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes | 1.000 |
15 | Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes | 1.000 |
Gebühren- nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro |
16 | Bearbeitung einer Anzeige nach § 4 Abs. 2 und 3 des Signaturgesetzes und erstmalige Überprüfung der Einhaltung des Signaturgesetzes und dieser Verordnung nach § 19 des Signaturgesetzes | Gebühr nach Zeitaufwand |
17 | Stichprobenartige Prüfungen im Rahmen der Aufsicht nach § 19 Abs. 1 des Signaturgesetzes im Falle der Feststellung eines Verstoßes gegen die für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vor- schriften des Signaturgesetzes oder dieser Verordnung | Gebühr nach Zeitaufwand |
18 | Anlassbezogene Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 Abs. 1 des Signaturgesetzes im Falle eines Verstoßes gegen die für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vorschriften des Signaturgesetzes oder dieser Verordnung | Gebühr nach Zeitaufwand |
Gebühren- nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro |
19 | Bearbeitung einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 dieser Verordnung einschließlich der Aufnahme in das Zertifikatsverzeichnis nach § 18 Abs. 1 Satz 4 dieser Verordnung | Gebühr nach Zeitaufwand |
Gebühren- nummer | Stundensatz/Km-Pauschale | Euro |
20 | Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 125 |
21 | Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 95 |
22 | Beamte des mittleren Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 69 |
23 | Kraftfahrzeugeinsatz | 0,70 Euro/km |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 15.08.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154 |