Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung - HRV)

V. v. 12.08.1937 RMBl. S. 515; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Geltung ab 01.10.1937; FNA: 315-20 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Eingangsformel
I. Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit
§ 1 Zuständigkeit des Amtsgerichts
§ 2
§ 3
§ 4
§§ 5 und 6 (aufgehoben)
§ 7 Elektronische Führung des Handelsregisters
§ 8 Registerakten
§ 8a (aufgehoben)
§ 9 Registerordner
§ 10 Einsichtnahme
§ 11 Bereitstellung von Unternehmensdaten über das Europäische System der Registervernetzung
II. Führung des Handelsregisters
§ 12 Form der Eintragungen
§ 13
§ 14
§ 15 Übersetzungen
§ 16
§ 16a Kennzeichnung bestimmter Eintragungen
§ 17
§ 18
§ 19
§ 19a
§ 20
§ 21 Umschreibung eines Registerblatts
§ 22 Gegenstandslosigkeit aller Eintragungen
III. Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Registerbekanntmachungen
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26 Änderung eingetragener Angaben
§ 27 Vornahme der Eintragung
§ 28 Elektronische Signatur
§ 29
§ 30
§ 30a Ausdrucke
§ 31
§ 32 Bereitstellung der Eintragung zum Abruf
§ 33 Registerbekanntmachungen nach § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs
§ 34 (aufgehoben)
§ 34a Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union
§ 35
§ 36
§ 37 Mitteilungen an andere Stellen
§ 38
§ 38a
§ 38b Überprüfung ausländischer Registereintragungen über das Europäische System der Registervernetzung
IV. Sondervorschriften für die Abteilungen A und B
§ 39
§ 40 Inhalt der Eintragungen in Abteilung A
§ 41
§ 42
§ 43 Inhalt der Eintragungen in Abteilung B
§ 44
§ 45
§ 46
§ 46a
IVa. Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister
1. Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters
§ 47 Grundsatz
§ 48 Begriff des elektronisch geführten Handelsregisters
§ 49 Anforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
§ 50 Gestaltung des elektronisch geführten Handelsregisters
2. Anlegung des elektronisch geführten Registerblattes
§ 51 Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts durch Umschreibung
3. Automatisierter Abruf von Daten
§ 52 Umfang des automatisierten Datenabrufs
§ 53 Protokollierung der Abrufe
4. Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen
§ 54 Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen
5. (aufgehoben)
6. (aufgehoben)
V. (aufgehoben)
Anlagen
Anlage 1 (aufgehoben)
Anlage 2 (aufgehoben)
Anlage 3 (zu § 33 Absatz 5) Muster für Registerbekanntmachungen
Anlage 4 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 5 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 6 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 7 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 8 (aufgehoben)


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