§ 18 - Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)

§ 18 (aufgehoben)


§ 18 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) G. v. 21. November 2012 BGBl. I S. 2299 m.W.v. 1. Januar 2013

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Frühere Fassungen von § 18 BAPostG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 2 Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)
vom 21.11.2012 BGBl. I S. 2299

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 18 BAPostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BAPostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAPostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)
G. v. 21.11.2012 BGBl. I S. 2299
Artikel 2 PVKNeuG Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes
... der Beamtinnen und Beamten zur Bundesanstalt erlischt." 3. § 18 wird aufgehoben. 4. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 3 BPPersRFG Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes
... Befugnisse bei der Auflösung von Postnachfolgeunternehmen § 18 (weggefallen) Abschnitt 6 Wirtschaftsführung § 19 ...


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