§ 7c (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 5 BPPersRFG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes ... Gesetzes vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3245) geändert worden ist, wird folgender § 7c eingefügt: „§ 7c Entnahme von Mitteln durch die Bundesanstalt für ... 3245) geändert worden ist, wird folgender § 7c eingefügt: „§ 7c Entnahme von Mitteln durch die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche ...
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