§ 22 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenMarkenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung ... folgt gefasst: „§ 19 Klassifizierung". i) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 (weggefallen)". j) Die ... i) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „ § 22 (weggefallen)". j) Die Angaben zu den §§ 41 und 42 werden wie folgt ... 11 Punkt und mit einem Zeilenabstand von eineinhalb Zeilen abzufassen." 13. § 22 wird aufgehoben. 14. § 25 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
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