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§ 20 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte



(1) 1Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt, erteilt werden, wenn die Fachkraft über der angestrebten Tätigkeit entsprechende deutsche Sprachkenntnisse verfügt. 2Auf Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, findet Satz 1 nur Anwendung, wenn diese unmittelbar vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder nach § 16e waren. 3Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Berufsgruppen bestimmen, in denen Fachkräften keine Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 erteilt werden darf. 4Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden je Woche, zu deren Ausübung die erworbene Qualifikation die Fachkraft befähigt.

(2) 1Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt, erteilt werden. 2Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend.

(3) Zur Suche nach einem Arbeitsplatz, zu dessen Ausübung seine Qualifikation befähigt,

1.
wird einem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16b oder § 16c eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate erteilt,

2.
wird einem Ausländer nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Rahmen eines Aufenthalts nach § 18d oder § 18f eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu neun Monate erteilt,

3.
kann einem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16a eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwölf Monate erteilt werden,

4.
kann einem Ausländer nach der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16d eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwölf Monate erteilt werden oder

5.
wird einem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis für zwölf Monate erteilt,

sofern der Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18a, 18b, 18d, 18g, 19c und 21 von Ausländern besetzt werden darf.

(4) 1Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 bis 3 setzt die Lebensunterhaltssicherung voraus. 2Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Höchstzeiträume hinaus ist ausgeschlossen. 3Eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder 2 im Bundesgebiet aufgehalten hat. 4§ 9 findet keine Anwendung.





 

Frühere Fassungen von § 20 AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2024Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 18.11.2023Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 1 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
aktuell vorher 01.12.2013Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
vom 01.06.2012 BGBl. I S. 1224
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
vom 20.12.2008 BGBl. I S. 2846
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 18.11.2023)
... 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 18g, 19, 19b, 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen ledigen Kinder zum Zweck ...
§ 98 AufenthG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2024)
... 8, Absatz 6 Satz 3 oder Absatz 4 Satz 3, § 16f Absatz 3 Satz 4, § 17 Absatz 3 Satz 1, § 20 Absatz 1 Satz 4 , auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, § 23 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz oder § 25 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 1 BEEG Berechtigte (vom 01.06.2022)
... zum Zweck der Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst oder nach § 20 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt, b) nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck ... für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder nach § 20 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt und er ist weder erwerbstätig noch nimmt er Elternzeit nach ...

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 BKGG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... zum Zweck der Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst oder nach § 20 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt, b) nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck ... für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder nach § 20 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt und er ist weder erwerbstätig noch nimmt er Elternzeit nach ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 62 EStG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... zum Zweck der Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst oder nach § 20 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt, b) nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck ... für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder nach § 20 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt und er ist weder erwerbstätig noch nimmt er Elternzeit nach ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 10 StAG (vom 31.12.2022)
... für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20 , 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des ...

Unterhaltsvorschussgesetz
neugefasst durch B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1446; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
§ 1 UVG Berechtigte (vom 01.06.2022)
... zum Zweck der Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst oder nach § 20 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt, b) nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck ... für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder nach § 20 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Arbeitsplatzsuche erteilt und er ist weder erwerbstätig noch nimmt er Elternzeit nach ...

Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 3 WoGG Wohngeldberechtigung (vom 01.03.2020)
... Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes , für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e des Aufenthaltsgesetzes oder zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 344 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 1 AMSG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung" ersetzt. 4. § 20 Abs. 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort ...
Artikel 4 AMSG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... Berufsausbildung) erteilt am befristet bis ff) § 20 Abs. 1 AufenthG (Forscher) erteilt am befristet bis ... (Forscher) erteilt am befristet bis gg) § 20 Abs. 5 AufenthG (in  ...

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 4b 3. WaffRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  a) In dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „an Forscher nach § 20 " durch die Wörter „an Forscher nach § 18d" ersetzt. b) In ... Forscher nach § 18d" ersetzt. b) In Buchstabe a wird die Angabe „ § 20 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 18d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. ... 18d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. c) In Buchstabe b wird die Angabe „ § 20 Abs. 3" durch die Angabe „§ 18d Absatz 3" ersetzt. d) In ... „§ 18d Absatz 3" ersetzt. d) In Buchstabe e wird die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 18d" ersetzt. 2. In Nummer 3b werden die ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d, 18e, 18f und 19e § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte § 21 Selbständige ... 16a, 16b, 18a, 18b oder 19c oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. § 20 Absatz 3 Nummer 4 bleibt unberührt. § 16e Studienbezogenes Praktikum EU (1) Einem ... eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." 12. Die §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „§ 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; ... anderen Mitgliedstaates und der mitteilenden Einrichtung schriftlich bekannt zu geben. § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (1) Einer Fachkraft mit Berufsausbildung ... wie folgt geändert: a) In Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „§ 18 oder § 20 " durch die Angabe „§ 18c oder § 19c" ersetzt. b) In Absatz 4 ... a) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „ § 20 , § 20b" durch die Angabe „den §§ 18d, 18f" und die Angabe ... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c wird die Angabe „ § 20 , § 20b" durch die Angabe „den §§ 18d, 18f" ersetzt.  ... 18c Absatz 3 und § 21" ersetzt. ccc) In Nummer 8 wird die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 18d" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden ... „§ 19" durch die Angabe „§ 18c Absatz 3" und die Angabe „ § 20 oder § 20b" durch die Angabe „§ 18d oder § 18f" ersetzt.  ... „§ 19" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 16 oder § 20 " durch die Angabe „§ 16b oder § 18d" ersetzt. 33. § 52 ... wird wie folgt geändert: aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 20 oder § 20b" durch die Angabe „§ 18d oder § 18f" ersetzt.  ... 18d oder § 18f" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe „ § 20 oder § 20b" durch die Angabe „§ 18d oder § 18f" ersetzt.  ... Angabe „§ 18e" ersetzt. b) In Absatz 5 Nummer 5 wird die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 18d" ersetzt. 39. § 71 wird wie folgt ... 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19, 19b, 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen ledigen Kinder zum Zweck ... der Einreise und des Aufenthalts;". b) In Nummer 10 wird die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 18d" ersetzt. 44. Dem § 80 wird ... 2 wird aufgehoben. 47. In § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 18d" ersetzt. 48. Nach § 87 Absatz 2 ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 16 Absatz 1, den §§ 17b, 18d oder § 20 " durch die Wörter „§ 16b Absatz 1, den §§ 16e, 18d oder 19e" ...
Artikel 43 FachKrEG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes , für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e des Aufenthaltsgesetzes oder zur ...

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 5 KEheBekG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... zu unternehmen, 7. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet ... oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war." 2. In § 31 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „Eine ...

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 4 EIdNwG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 13, 16, 18, 18a, 19 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 bis 6, die §§ 19a, 20 Absatz 2 und 3 , die §§ 20a, 21, 21a, 21b, 27 Absatz 2 und 3, § 32 Absatz 1 Nummer 5 und 6 mit ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 ... entsprechenden Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ... erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 ... zu übernehmen. Die Absätze 2 bis 4 finden keine Anwendung." 9. In § 20 Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „drei Monaten" durch die Wörter „90 ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  § 9c Lebensunterhalt". b) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Forschung". c) Die Angabe zu ... b) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Forschung". c) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst:  ... bestimmt wird, verfügt. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 gilt ein Betrag in Höhe von zwei Dritteln der Bezugsgröße im Sinne des § 18 ... 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 18 bis 21" durch die Angabe „§§ 18, 19 und 21" ersetzt. bb) ... dem geplanten Aufenthalt zustimmen." 14. Nach § 19 wird folgender § 20 eingefügt: „§ 20 Forschung (1) Einem Ausländer wird ... 14. Nach § 19 wird folgender § 20 eingefügt: „§ 20 Forschung (1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der ... der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 38a besitzt. Die Aufenthaltserlaubnis darf jedoch nicht länger gelten als der ... Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt, c) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt, d) seit zwei Jahren eine ... wenn 1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet ... oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war oder 3. die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe f vorliegen.  ... zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, wenn die in § 18 Abs. 2, den §§ 19, 20 oder § 21 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Aufenthaltstitel nach Absatz ... nach § 16 Abs. 1 oder Abs. 6 erteilt werden könnte. (4) Eine nach § 20 erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn 1. die ... nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 erteilt werden könnte oder eine Aufnahmevereinbarung mit ihm abgeschlossen werden ... die Anerkennung einer Forschungseinrichtung zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 20 : 200 Euro,". b) Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ... Anerkennung von Forschungseinrichtungen zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 20 ; hierbei wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch einen Beirat für ... von Forschungseinrichtungen für den Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 20 sowie 6. den Widerruf eines Schengen-Visums nach § 52 Abs. 7".  ... Näheres zum Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an Forscher nach § 20 zu bestimmen, insbesondere a) die Voraussetzungen und das Verfahren sowie die Dauer ... und die Voraussetzungen und den Inhalt des Abschlusses von Aufnahmevereinbarungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 zu regeln, b) vorzusehen, dass die für die Anerkennung ... veröffentlicht und in den Veröffentlichungen auf Erklärungen nach § 20 Abs. 3 hinweist, c) Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen zu ... es bei der Anerkennung von Forschungseinrichtungen unterstützt und die Anwendung des § 20 beobachtet und bewertet, f) den Zeitpunkt des Beginns der Bearbeitung von ...
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... durch die Wörter „zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes" ersetzt. 12. Nach § 38 wird folgender Abschnitt 3a ... oder private Einrichtung soll auf Antrag zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes anerkannt werden, wenn sie im Inland Forschung betreibt. ... (3) Die Anerkennung kann von der Abgabe einer allgemeinen Erklärung nach § 20 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und dem Nachweis der hinreichenden finanziellen ... 1. keine Forschung mehr betreibt, 2. erklärt, eine nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes abgegebene Erklärung nicht mehr erfüllen zu wollen ... nicht mehr erfüllen zu wollen oder 3. eine Verpflichtung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr erfüllen kann, weil sie nicht mehr ... festzustellen, ob ein Bedarf an ausländischen Forschern durch die Anwendung des in § 20 des Aufenthaltsgesetzes und in diesem Abschnitt geregelten Verfahrens angemessen gedeckt wird, ... geregelten Verfahrens angemessen gedeckt wird, 4. im Zusammenhang mit dem in § 20 des Aufenthaltsgesetzes und in diesem Abschnitt geregelten Verfahren etwaige Fehlentwicklungen ... über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 20 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes. Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für ... und dem Ausländer begründet werden soll, wenn ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird, insbesondere zum Umfang der Tätigkeit des ... unwirksam wird, wenn dem Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. (2) Eine anerkannte Forschungseinrichtung kann ... bis 6 werden angefügt: „(4) In einer Aufenthaltserlaubnis, die nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird, oder in einem zu dieser Aufenthaltserlaubnis gehörenden ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, einen Aufenthaltstitel nach § 20 besitzt oder". c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3. 18. In § ...
Artikel 12 AufenthRÄndG 2011 Änderung von Verordnungen
... Wort „wird" ersetzt und die Wörter „eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder" sowie das Wort „werden" gestrichen.  ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Arbeitnehmer § 19d Mobiler-ICT-Karte". f) Nach der Angabe zu § 20 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 20a Kurzfristige ... sofern diese Erwerbstätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a, 20 und 21 von einem Ausländer aufgenommen werden darf. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt ... oder der Studienbewerbung nach den Absätzen 1, 6 und 7 wird nicht erteilt, wenn eine der in § 20 Absatz 6 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 8 genannten Voraussetzungen vorliegt." 7. Nach § 16 werden die folgenden ... zum Zweck eines Praktikums nach der Richtlinie (EU) 2016/801 nicht erteilt, wenn eine der in § 20 Absatz 6 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 8 genannten Voraussetzungen vorliegt." 10. § 18 wird wie folgt ... oder § 19a" durch die Wörter „den §§ 17b, 18d, 19, 19a, 19b, 19d, 20 oder 20b" ersetzt und werden nach der Angabe „Nummer 3" die Wörter ... Freiwilligendienst nach der Richtlinie (EU) 2016/801 nicht erteilt, wenn eine der in § 20 Absatz 6 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 8 genannten Voraussetzungen vorliegt." 12. Nach § 19a werden die folgenden ... unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, anzuzeigen." 13. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... wurde und diese Erwerbstätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a, 20 und 21 von einem Ausländer aufgenommen werden darf. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt ... in diesem Mitgliedstaat aufgehalten hat. Absatz 5 gilt entsprechend." 14. Nach § 20 werden die folgenden §§ 20a bis 20c eingefügt: „§ 20a ... zur Ausübung der Forschungstätigkeit und einer Tätigkeit in der Lehre gilt § 20 Absatz 5 entsprechend. (4) Der Ausländer und die aufnehmende Forschungseinrichtung sind ... die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Forschungstätigkeit gilt § 20 Absatz 7 . (6) Der Antrag wird abgelehnt, wenn er parallel zu einer Mitteilung nach § 20a ... (1) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 16b, 17b, 18d, 20 oder 20b wird nicht erteilt, wenn die aufnehmende Einrichtung hauptsächlich zu dem Zweck ... Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 16b, 17b, 18d, 20 oder 20b kann abgelehnt werden, wenn 1. über das Vermögen der aufnehmenden ... wenn der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 , § 20b oder § 38a besitzt, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine ... 3 wird wie folgt geändert: aaa) In Buchstabe c wird nach der Angabe „ § 20 " ein Komma und die Angabe „§ 20b" eingefügt. bbb) In ... „einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 20b" eingefügt. b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: ... Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 20b" ersetzt. c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:  ... der Europäischen Union durchzuführen. Die Gültigkeit einer nach § 16 oder § 20 erteilten Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht nach Absatz 1 Nummer 6 und 7, wenn der ... wie folgt geändert: aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach der Angabe „ § 20 " die Angabe „oder § 20b" eingefügt. bb) In Nummer 3 wird ... § 20b" eingefügt. bb) In Nummer 3 wird nach der Angabe „ § 20 " die Angabe „oder § 20b" eingefügt. e) Nach Absatz 4 wird ... (6) Wird ein Aufenthaltstitel nach § 16 Absatz 1, den §§ 17b, 18d oder § 20 widerrufen, zurückgenommen, nicht verlängert oder läuft er nach einer ...

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 HQRLUmsG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Ausländer deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachweist." 11. In § 20 Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „Erwerbstätigkeit für das in der ... oder der als Forscher oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 oder § 20 besitzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ... Karte EU" eingefügt. b) In Absatz 5 Nummer 2 wird die Angabe „§ 20 " durch die Wörter „den §§ 19a oder 20" ersetzt. 14. ... 2 wird die Angabe „§ 20" durch die Wörter „den §§ 19a oder 20 " ersetzt. 14. § 30 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... anderer EU-Mitgliedstaat (2)*) nn) § 20 Abs. 1 AufenthG (Forscher) erteilt am befristet bis ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 3 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 34 EMobStFG Weitere Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 36 EMobStFG Weitere Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 38 EMobStFG Weitere Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
Artikel 3 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 23.12.2023)

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 26a 7. SGBIVuaÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung
V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2210
Artikel 1 BeschVerfVuaÄndV Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung

Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 2 AufenthVuaÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung