Änderung § 9 Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 01.06.2017

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 9 Hausordnung des Deutschen Bundestages, alle Änderungen durch Bekanntmachung BTHOÄndBek am 1. Juni 2017 und Änderungshistorie der BTHO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2017 geltenden Fassung
§ 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 30.05.2017 BGBl. I S. 1290
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 9 Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen


Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.



 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed