Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2011 aufgehoben
§ 10 Werbung
In öffentlichen Bekanntmachungen und in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, darf für Speisekartoffeln nicht ohne Angabe der gesetzlichen Handelsklassen, getrennt nach Sorten und Kochtypen, geworben werden, sofern dabei Preise angegeben werden, die sich unmittelbar oder mittelbar auf eine Gewichtseinheit beziehen.
interne Verweise§ 13 HdlKlKartV Ordnungswidrigkeiten ... Lieferscheinen oder sonstigen Transportbegleitpapieren oder b) entgegen § 10 in Bekanntmachungen oder Mitteilungen nicht die vorgeschriebenen Angaben ...
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