§ 16 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 4 EnWRAnpG 2024 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung ... wie folgt gefasst: „§ 3a (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". 2. § 2 ... b) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 (weggefallen) ". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 6 wird wie folgt ... § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a (weggefallen)". 4. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". 5. § 29 ... 3a (weggefallen)". 4. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 (weggefallen) ". 5. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ...
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