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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

Anlage 4 - Milchverordnung (MilchV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Anlage 4 (zu § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 17 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 3 Nr. 1 und § 29 Abs. 1) Anforderungen an das Sammeln der Rohmilch im Erzeugerbetrieb und an das Anliefern im Be- oder Verarbeitungsbetrieb


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2000 S. 1192

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Zitierungen von Anlage 4 Milchverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 MilchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 12 MilchV (zu § 22 Abs. 2 Nr. 3) Warenuntersuchung von Milch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis bei der Einfuhr
... somatische Zellen - Salmonellen, andere Krankheitserreger und deren Toxine Anlage 4 - Eiweißgehalt - Gefrierpunkt Anlage 6 Nr. ... 4.5 In allen anderen Fällen des Nichteinhaltens der Anforderungen der Anlagen 4 und 6 sowie sonstiger lebensmittelrechtlicher Vorschriften sind Milch, wärmebehandelte Milch ...