Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.10.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 26 - Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FlSichPersAusV)

V. v. 30.06.1999 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch V. v. 26.02.2002 BGBl. I S. 1014; aufgehoben durch § 48 V. v. 10.10.2008 BGBl. I S. 1931
Geltung ab 07.07.1999; FNA: 96-1-43 Luftverkehr
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§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal für die Flugsicherung und seine Ausbildung vom 1. April 1993 (BGBl. I S. 427), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Juni 1995 (BGBl. I S. 903) außer Kraft.



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