Änderung Artikel 4 Achte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung vom 12.02.2009

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.02.2009 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 12.02.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 15 Abs. 17 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 201 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes auch im Land Berlin.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)




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