§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
(3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.
interne Verweise§ 10 ArbZG Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ... werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden 1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der ... erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen. (2) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit den Produktionsarbeiten beschäftigt ... Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern. (3) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis ... und des Geld-, Devisen-, Wertpapier- und Derivatehandels abweichend von § 9 Abs. 1 an den auf einen Werktag fallenden Feiertagen beschäftigt werden, die nicht in allen ...
§ 13 ArbZG Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung ... 2. über die Ausnahmen nach § 10 hinaus weitere Ausnahmen abweichend von § 9 a) für Betriebe, in denen die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- oder ... ob eine Beschäftigung nach § 10 zulässig ist, 2. abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) im Handelsgewerbe an bis zu zehn ... Gottesdienst bestimmten Zeit treffen. (4) Die Aufsichtsbehörde soll abweichend von § 9 bewilligen, daß Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit Arbeiten beschäftigt werden, ... an Sonn- und Feiertagen erfordern. (5) Die Aufsichtsbehörde hat abweichend von § 9 die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zu bewilligen, wenn bei einer ...
§ 14 ArbZG Außergewöhnliche Fälle (vom 01.01.2021) ... Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in ...
§ 15 ArbZG Bewilligung, Ermächtigung (vom 25.04.2013) ... 1. Ausnahmen von den §§ 3, 4, 5 und 6 Absatz 2 sowie von den §§ 9 und 11 für Arbeitnehmer, die besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung ...
§ 22 ArbZG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2021) ... einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 5. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt, 6. entgegen § 11 ...
Zitat in folgenden NormenBinnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2659
§ 7 BinSchArbZV Arbeits- und Ruhetage ... Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin abweichend von § 9 Absatz 1 und § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes an höchstens 31 aufeinanderfolgenden ...
Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV)
V. v. 05.07.2013 BGBl. I S. 2228
See-Arbeitszeitverordnung (SeeAZV)
V. v. 09.04.2013 BGBl. I S. 803
Zitate in aufgehobenen TitelnCOVID-19-Arbeitszeitverordnung (COVID-19-ArbZV)
V. v. 07.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V2
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