§ 8
Die in dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorgesehenen Ausgabemittel sind insoweit übertragbar, als die tatsächlich aufgekommenen Einnahmen nicht verwendet sind.
interne Verweise§ 18 ERPVwG ... 2, 5 Abs. 5 sowie §§ 7, 8 und 9 dieses Gesetzes treten am 1. April 1954 in ...
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