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Zitierungen von § 23 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24b SVG Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (vom 09.08.2019)
... Zeiten als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigungsfähig sind; Ausbildungszeiten nach § 23 sind nicht ruhegehaltfähig, soweit die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche ...
§ 46 SVG Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (vom 01.01.2023)
... unwirksam. Über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 20a, 22 bis 24, 25 Absatz 2 und nach § 66 als ruhegehaltfähig ist vor Beginn des Ruhestandes nur ...
§ 95 SVG Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle (vom 09.08.2019)
... Versorgungsfälle, die vor dem 1. Juli 1997 eingetreten sind, finden § 17 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 , § 25 Abs. 1 Satz 1 und § 27 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 2 des ...
§ 99 SVG Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten (vom 09.08.2019)
... Auf Versorgungsfälle, die vor dem 12. Februar 2009 eingetreten sind, ist § 23 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (2) Für ... Versorgungsfälle, die nach dem 11. Februar 2009 und bis zum 31. Dezember 2012 eintreten, ist § 23 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 SVÜV Maßgaben (vom 01.09.2020)
... Verwaltungsvorschriften regeln. (4) Sonstige Zeiten und Ausbildungszeiten nach den §§ 23 , 24, 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 66 des Soldatenversorgungsgesetzes, die der ... Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt werden. Ausbildungszeiten ( § 23 des Soldatenversorgungsgesetzes ) sind nicht ruhegehaltfähig, soweit die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche ...

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 1 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... Soldatenversorgungsgesetzes über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 22 bis 24 des Soldatenversorgungsgesetzes als ruhegehaltfähige Dienstzeit, 5. die ...

Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 SKPersStruktAnpG Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
... Dienstzeit im Sinne des Absatzes 1 werden Zeiten im Sinne des § 15 Absatz 2 und des § 23 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig ...
§ 6 SKPersStruktAnpG Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1
... 2 des Soldatenversorgungsgesetzes angerechnet werden, zuzüglich der Zeiten, die nach § 23 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes ruhegehaltfähig sind. 2. § 26a des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 22 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst § 23 Ausbildungszeiten § 24 Sonstige Zeiten § 24a Nicht zu ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... „drei" durch das Wort „zwei" ersetzt. 7. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... (1) Auf Versorgungsfälle, die vor dem 12. Februar 2009 eingetreten sind, ist § 23 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (2) ... die nach dem 11. Februar 2009 und bis zum 31. Dezember 2012 eintreten, ist § 23 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 gilt entsprechend." 6. In § 22 Satz 1, § 23 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sowie § 24 werden jeweils die Wörter „nach ... eines Berufssoldaten ist auf Antrag zu entscheiden, ob Zeiten nach den §§ 22 bis 24 und 66 als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden."  ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 10 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie". 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 9 BBeamtGewG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... wird die Angabe „Absatz 2" gestrichen. 4. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1a Satz 1 wird ...

Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Artikel 7 MilPersGleiFoG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... sind unwirksam. Über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 20a, 22 bis 24, 25 Absatz 2 und nach § 66 als ruhegehaltfähig ist vor Beginn des Ruhestandes nur ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 13 BesStMV Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
... Verwaltungsvorschriften regeln. (4) Sonstige Zeiten und Ausbildungszeiten nach den §§ 23 , 24, 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 66 des Soldatenversorgungsgesetzes, die der ... der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt werden. Ausbildungszeiten ( § 23 des Soldatenversorgungsgesetzes ) sind nicht ruhegehaltfähig, soweit die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 1 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... Soldatenversorgungsgesetzes über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 22 bis 24 des Soldatenversorgungsgesetzes als ruhegehaltfähige Dienstzeit, 6. die ...

Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (SVZustBMVgV 2002)
V. v. 24.10.2002 BGBl. I S. 4334; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761
§ 2 SVZustBMVgV 2002
... Soldatenversorgungsgesetzes über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 22 bis 24 des Soldatenversorgungsgesetzes als ruhegehaltfähige Dienstzeit vor Eintritt in den ...
§ 4 SVZustBMVgV 2002
... selbst ausüben. (2) Entscheidungen nach 1. den §§ 22 bis 24 und 63b des Soldatenversorgungsgesetzes für a) Soldaten, die dem ...