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BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012
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Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462; Geltung ab 01.01.1981
FNA: 53-4; 5 Verteidigung 53
Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
Änderungen / Synopse
|
108 Gesetze verweisen aus 187 Artikeln auf Soldatenversorgungsgesetz
Erster Teil Einleitende Vorschriften
1. Persönlicher Geltungsbereich
§ 1
1a. Regelung durch Gesetz
§ 1a
2. Wehrdienstzeit
§ 2
Zweiter Teil Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
Abschnitt I Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der Grundwehrdienst nach § 5 oder freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistenden
1. Zweck und Arten
§ 3
2. Berufsberatung der Soldaten auf Zeit
§ 3a
3. Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung
§ 4
4. Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit am Ende und nach der Wehrdienstzeit
§ 5
§ 5a
§ 6
5. Eingliederung in das spätere Berufsleben
a) Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen
§ 7
b) Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und der Wehrdienstzeit
§ 8
§ 8a
c) Eingliederungsschein und Zulassungsschein
§ 9
d) Stellenvorbehalt
§ 10
e) Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10a
6. Dienstzeitversorgung
a) Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge
§ 11
§ 11a
b) Übergangsbeihilfe
§ 12
7. Berufsförderung und Dienstzeitversorgung in besonderen Fällen
a) Übergangsbeihilfe bei kurzen Wehrdienstzeiten
§ 13
b) Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
§ 13a
c) Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Teilzeitbeschäftigung
§ 13b
§ 13c
d) Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten
§ 13d
Abschnitt II Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten
1. Arten
§ 14
2. Ruhegehalt
a) Allgemeines
§ 15
§ 16
b) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 17
§ 18
§ 19
c) Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 24a
§ 24b
§ 25
d) Höhe des Ruhegehaltes
§ 26
e) Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 26a
§ 26b
3. Unfallruhegehalt
§ 27
4. Kapitalabfindung
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
§ 34
§ 35
5. Unterhaltsbeitrag
§ 36
6. Übergangsgeld
§ 37
7. Ausgleich bei Altersgrenzen
§ 38
8. Berufsförderung der Berufssoldaten
§ 39
§ 40
Abschnitt III Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten
1. Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
§ 41
§ 42
§ 42a
2. Hinterbliebene von Berufssoldaten
§ 43
3. Bezüge bei Verschollenheit
§ 44
4. Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
§ 44a
Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen
1. Anwendungsbereich
§ 45
2. Bewilligung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
§ 46
3. Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
§ 47 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
4. Pfändung, Abtretung und Verpfändung
§ 48
5. Rückforderung
§ 49
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
§ 50
7.
§ 51
8.
§ 52
9. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 53
9a.
§ 54
10. Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55
§ 55a
§ 55b
10a. Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung, Durchführung des Versorgungsausgleichs
§ 55c
§ 55d
§ 55e
10b. Abzug für Pflegeleistungen
§ 55f
11. Verlust der Versorgung
§ 56
§ 57
12. Entziehung der Versorgung
§ 58
13. Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
§ 59
14. Anzeigepflicht
§ 60
15. Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
§ 61
Abschnitt V Sondervorschriften
1. Umzugskostenvergütung
§ 62
2. Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten
§ 63
3. Einmalige Entschädigung
§ 63a
4. Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 63b
Abschnitt VI Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
1. Besondere Auslandsverwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung
§ 63c
2. Unfallruhegehalt
§ 63d
3. Einmalige Entschädigung
§ 63e
4. Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen
§ 63f
5. Anrechnung von Geldleistungen
§ 63g
Abschnitt VII Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 64
§ 65
§ 66
§ 67
§ 67a
§ 68
§ 68a
§ 69
Abschnitt VIII Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
1. Kindererziehungszuschlag
§ 70
2. Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 71
3. Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
§ 72
4. Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 73
5. Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 74
6.
§§ 75 bis 79a
Dritter Teil Beschädigtenversorgung
Abschnitt I Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen
1. Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung
§ 80
2. Wehrdienstbeschädigung
§ 81
2a. Versorgung in besonderen Fällen
§ 81a
§ 81b
§ 81c
§ 81d
§ 81e
§ 81f
3. Heilbehandlung in besonderen Fällen
§ 82
4. Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung
§ 83
5. Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 84
Abschnitt II Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften
1. Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung
§ 85
2. Geldleistungen der Wohnungshilfe
§ 85a
3. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 86
Vierter Teil Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit
§ 86a
Fünfter Teil Organisation, Verfahren, Rechtsweg
1. Dienstzeitversorgung
§ 87
2. Beschädigtenversorgung
§ 88
3. Arbeitslosenbeihilfe
§ 88a
Sechster Teil Schluss- und Übergangsvorschriften
1. (weggefallen)
§ 89
1a. Dienstbezüge
§ 89a
1b. Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 89b
2. Anrechnung von Geldleistungen
§ 90
3. Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588)
§ 91
3a. Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
§ 91a
3b. Bußgeldvorschrift
§ 91b
4. Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 92
4a. Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 92a
4b. Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn
§ 92b
4c. Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 92c
5. Benennung eines Kontos
§ 93
6. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 94
6a. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 94a
6b. Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten
§ 94b
6c. Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten
§ 94c
7. Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 95
8. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten
§ 96
8a. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten
§ 96a
9. Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 97
10. Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes
§ 98
10a. Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung
§ 98a
11. Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 99
12. Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 100
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