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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012


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Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462; Geltung ab 01.01.1981
FNA: 53-4; 5 Verteidigung 53 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
Änderungen / Synopse | 108 Gesetze verweisen aus 187 Artikeln auf Soldatenversorgungsgesetz

Erster Teil Einleitende Vorschriften

1. Persönlicher Geltungsbereich

§ 1

1a. Regelung durch Gesetz

§ 1a

2. Wehrdienstzeit

§ 2

Zweiter Teil Berufsförderung und Dienstzeitversorgung

Abschnitt I Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der Grundwehrdienst nach § 5 oder freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistenden

1. Zweck und Arten

§ 3

2. Berufsberatung der Soldaten auf Zeit

§ 3a

3. Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung

§ 4

4. Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit am Ende und nach der Wehrdienstzeit

§ 5

§ 5a

§ 6

5. Eingliederung in das spätere Berufsleben

a) Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen

§ 7

b) Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und der Wehrdienstzeit

§ 8

§ 8a

c) Eingliederungsschein und Zulassungsschein

§ 9

d) Stellenvorbehalt

§ 10

e) Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10a

6. Dienstzeitversorgung

a) Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge

§ 11

§ 11a

b) Übergangsbeihilfe

§ 12

7. Berufsförderung und Dienstzeitversorgung in besonderen Fällen

a) Übergangsbeihilfe bei kurzen Wehrdienstzeiten

§ 13

b) Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse

§ 13a

c) Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Teilzeitbeschäftigung

§ 13b

§ 13c

d) Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten

§ 13d

Abschnitt II Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten

1. Arten

§ 14

2. Ruhegehalt

a) Allgemeines

§ 15

§ 16

b) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 17

§ 18

§ 19

c) Ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 24a

§ 24b

§ 25

d) Höhe des Ruhegehaltes

§ 26

e) Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 26a

§ 26b

3. Unfallruhegehalt

§ 27

4. Kapitalabfindung

§ 28

§ 29

§ 30

§ 31

§ 32

§ 33

§ 34

§ 35

5. Unterhaltsbeitrag

§ 36

6. Übergangsgeld

§ 37

7. Ausgleich bei Altersgrenzen

§ 38

8. Berufsförderung der Berufssoldaten

§ 39

§ 40

Abschnitt III Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten

1. Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten

§ 41

§ 42

§ 42a

2. Hinterbliebene von Berufssoldaten

§ 43

3. Bezüge bei Verschollenheit

§ 44

4. Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

§ 44a

Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen

1. Anwendungsbereich

§ 45

2. Bewilligung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft

§ 46

3. Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag

§ 47 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag

4. Pfändung, Abtretung und Verpfändung

§ 48

5. Rückforderung

§ 49

6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

§ 50

7.

§ 51

8.

§ 52

9. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 53

9a.

§ 54

10. Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§ 55

§ 55a

§ 55b

10a. Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung, Durchführung des Versorgungsausgleichs

§ 55c

§ 55d

§ 55e

10b. Abzug für Pflegeleistungen

§ 55f

11. Verlust der Versorgung

§ 56

§ 57

12. Entziehung der Versorgung

§ 58

13. Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene

§ 59

14. Anzeigepflicht

§ 60

15. Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge

§ 61

Abschnitt V Sondervorschriften

1. Umzugskostenvergütung

§ 62

2. Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten

§ 63

3. Einmalige Entschädigung

§ 63a

4. Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 63b

Abschnitt VI Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen

1. Besondere Auslandsverwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung

§ 63c

2. Unfallruhegehalt

§ 63d

3. Einmalige Entschädigung

§ 63e

4. Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen

§ 63f

5. Anrechnung von Geldleistungen

§ 63g

Abschnitt VII Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 64

§ 65

§ 66

§ 67

§ 67a

§ 68

§ 68a

§ 69

Abschnitt VIII Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

1. Kindererziehungszuschlag

§ 70

2. Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 71

3. Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld

§ 72

4. Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§ 73

5. Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

§ 74

6.

§§ 75 bis 79a

Dritter Teil Beschädigtenversorgung

Abschnitt I Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen

1. Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung

§ 80

2. Wehrdienstbeschädigung

§ 81

2a. Versorgung in besonderen Fällen

§ 81a

§ 81b

§ 81c

§ 81d

§ 81e

§ 81f

3. Heilbehandlung in besonderen Fällen

§ 82

4. Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung

§ 83

5. Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 84

Abschnitt II Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften

1. Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung

§ 85

2. Geldleistungen der Wohnungshilfe

§ 85a

3. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 86

Vierter Teil Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit

§ 86a

Fünfter Teil Organisation, Verfahren, Rechtsweg

1. Dienstzeitversorgung

§ 87

2. Beschädigtenversorgung

§ 88

3. Arbeitslosenbeihilfe

§ 88a

Sechster Teil Schluss- und Übergangsvorschriften

1. (weggefallen)

§ 89

1a. Dienstbezüge

§ 89a

1b. Anpassung der Versorgungsbezüge

§ 89b

2. Anrechnung von Geldleistungen

§ 90

3. Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588)

§ 91

3a. Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung

§ 91a

3b. Bußgeldvorschrift

§ 91b

4. Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 92

4a. Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 92a

4b. Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn

§ 92b

4c. Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 92c

5. Benennung eines Kontos

§ 93

6. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger

§ 94

6a. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger

§ 94a

6b. Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten

§ 94b

6c. Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

§ 94c

7. Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle

§ 95

8. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten

§ 96

8a. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten

§ 96a

9. Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

§ 97

10. Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes

§ 98

10a. Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung

§ 98a

11. Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

§ 99

12. Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

§ 100