Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht,
- 4.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen der Formgebung,
- 7.
- Unterscheiden von Holz und Holzwerkstoffen, Auswählen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit,
- 8.
- Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
- 9.
- Verarbeiten von Furnieren,
- 10.
- Verarbeiten von Kunststoffen,
- 11.
- Verarbeiten von Metallen und Glas,
- 12.
- Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen,
- 13.
- Herstellen von Teilen und Zusammensetzen zu Erzeugnissen,
- 14.
- Montieren von Beschlägen,
- 15.
- Veredeln von Oberflächen,
- 16.
- Ausführen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes,
- 17.
- Einbauen von montagefertigen Teilen und Erzeugnissen,
- 18.
- Instandhalten von Teilen und Erzeugnissen,
- 19.
- Vorbereiten und Ausführen von Restaurierungsarbeiten,
- 20.
- Qualitätssicherung und Abnahme.