Für das Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung gelten die Vorschriften der §§
12 bis 18 der
Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile vom 9. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3755) in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass die Norm EN 45 001 (Ausgabe Mai 1990) durch die Norm ISO/ICE 17 025:2000 ersetzt wird.