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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Handelsassistent - Einzelhandel/Geprüfte Handelsassistentin - Einzelhandel

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HdlAssPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlAssPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 HdlAssPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 3 HdlAssPrV Inhalt und Dauer der Prüfung
... Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre. (2) Die Prüfung ist unbeschadet des § 7 schriftlich und mündlich gemäß den Absätzen 3 bis 5 und den §§ 4 ...
§ 8 HdlAssPrV Bestehen der Prüfung
... erzielten Noten hervorgehen müssen. Im Fall der Freistellung gemäß § 7 sind Ort und Datum sowie Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten ...