Artikel 3 - Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts (GGBV k.a.Abk.)

V. v. 15.07.1994 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 24.07.1994; FNA: 315-11-10-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Artikel 3 (aufgehoben)


Artikel 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) G. v. 11. August 2009 BGBl. I S. 2713 m.W.v. 1. Oktober 2009

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Frühere Fassungen von Artikel 3 Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 4 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
vom 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 92 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19.04.2006 BGBl. I S. 866
aktuellvor 25.04.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GGBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 92 1. BMJBBG Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts (vom 01.10.2009)
...  In Artikel 3 der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts vom ...

Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 4 ERVGBG Änderungen sonstigen Bundesrechts
... „§ 141" durch die Angabe „§ 148" ersetzt. (2) Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des ...


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